Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben des Landes in der Sportpolitik werden insbesondere durch Artikel 30 der Thüringer Verfassung, das Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) und die auf dessen Grundlage erarbeiteten Rechtsverordnungen und Richtlinien bestimmt. Ziel des Thüringer Sportfördergesetzes ist es, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Möglichkeit zu schaffen, sich entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten in Sport (Breiten- und Leistungssport), sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung zu betätigen. Dabei erfolgt die Umsetzung dieses Ziels sowohl durch Investitionen in Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau, Modernisierung und Sanierung öffentlicher Spiel- und Sportanlagen, Schulsport- und Hochschulsportanlagen, als auch durch Förderung anerkannter Sportorganisationen.
Thüringer Sportfördergesetz: Allgemeines, Novellierung, Rechtsverordnungen
Durch das im Dezember 2018 umfassend novellierte Thüringer Sportfördergesetz werden wesentliche Änderungen in die Thüringer Sportlandschaft eingeführt.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung ist das Instrument der Förderung und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Landessportbund Thüringen e.V.. Mittels Festlegung verbindlicher, messbarer Ziele, insbesondere hinsichtlich der Sicherung der Breitensportentwicklung und Beratungs- und Angebotsstrukturen, sowie der gezielten Förderung leistungssportlicher Talente, wird die Entwicklung der Thüringer Sportlandschaft weiter vorangetrieben.
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Die Landesregierung arbeitet weiterhin am Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Betätigungsfeld für Sport und Spiel anzubieten. Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen (SportstättenBauFR) [wird derzeit aktualisiert] regelt das Verfahren, die Fördervoraussetzungen sowie die Höhe der staatlichen Zuwendung, die für Baumaßnahmen an Sportanlagen und die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen ausgereicht werden kann.
Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen (SportstättenBauFR) [wird derzeit aktualisiert]
Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen (ThürSportSpAnlNVO)
Thüringer Verordnung zur Ausführung des § 18 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Sportfördergesetzes