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In diesem Bereich finden Sie schulorganisatorische Themen. Informationen zu den ► Schularten in Thüringen stehen im Bereich Bildung bereit.
Grundlage für die Förderung des Sports in Thüringen bildet das Thüringer Sportfördergesetz. In § 2 wird die Förderung von Sport und Spiel als öffentliche Aufgabe erklärt.
Das Land kann gemäß dem Thüringer Sportfördergesetz und nach Maßgabe des Haushaltsplans anerkannten Sportorganisationen Zuwendungen gewähren.
Sportorganisationen, die dem LSB angehören, erhalten die für sie vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den LSB. Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben werden dem LSB Mittel gemäß den Festlegungen im Thüringer Glücksspielgesetz zugewiesen. Mit dem Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens wurde für die Jahre 2008/2009 eine Untergrenze von jeweils 8,81 Mio. Euro verankert, die bis zum Jahr 2016 fortgeschrieben wurde. Ab 2016 stieg diese Summe um 770.000 Euro auf 9,58 Mio. Euro.
Die Behindertensportverbände (GSV, TBRSV, SOT) werden gemäß Thüringer Sportfördergesetz unmittelbar durch das für Sport zuständige Ministerium gefördert. Die Förderung aus Landesmitteln hat das Ziel, die vielfältigen Möglichkeiten des Sports zu nutzen, um eine Verbesserung der Lebensqualität von Menschen dieser Zielgruppe zu erreichen.
Weiterhin gewährt das Land gegenwärtig Unterstützungen für folgende Bereiche: