Finanzierung des Sports
Grundlage für die Förderung des Sports in Thüringen bildet das Thüringer Sportfördergesetz. In § 2 wird die Förderung von Sport und Spiel als öffentliche Aufgabe erklärt.
Förderbereiche
Unterstützung wird für folgende Bereiche gewährt:
- Zuschüsse für Landes- und Stützpunkttrainer im Nachwuchsbereich,
- Zuschüsse an Einrichtungen des Spitzensports/Landesanteil zur Finanzierung des Olympiastützpunktes Thüringen e. V. (OSP),
- Zuschüsse an Sportvereine und -verbände,
- Zuschuss an den LSB Thüringen e.V. für die Landessportschule Bad Blankenburg,
- Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände und Sonstige für Sportanlagen
- Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände für Maßnahmen im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport.