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Fahrten zu Gedenkstätten, Gedenkorten und außerschulischen Lernorten
Fahrten zu außerschulischen Lernorten in Thüringen
Außerschulische Lernorte machen Wissen erlebbar. Was sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht angeeignet haben, können sie hier durch praktische Erfahrungen bereichern. Das ist ein großer Schatz. Diesen Schatz zu heben, dabei will des Thüringer Bildungsministerium unterstützen.
Deshalb wurde im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort für den Besuch von bestimmten außerschulischen Lernorten eine vereinfachte Kostenerstattung etabliert. Auf einen im Vorfeld zu stellenden Antrag hin können staatlichen und Schulen in freier Trägerschaft bestimmte Kosten erstattet werden.
Anträge können gestellt werden für Fahrten zu den hier aufgeführten außerschulischen Lernorten für nachfolgende Klassenstufen
- Besuch ausgewählter Thüringer Gedenkstätten und Erinnerungsorte der Opfer der deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert für Schüler und Schülerinnen ab Klassenstufe 7,
- Besuch ausgewählter Thüringer Museen einschließlich der Thüringer Landesausstellungen sowie der Thüringer Landesgartenschauen ab Klassenstufe 1
- Besuch ausgewählter Thüringer Schlösser und Naturparks ab Klassenstufe 1,
- Besuch von Schülerforschungszentren ab Klassenstufe 3,
- Fahrten in Jugendherbergen oder Schullandheime ab Klassenstufe 1 im Rahmen zentraler schulischer Maßnahmen mit kultureller Thematik (bspw. Chorlager, Theatertage).
Erstattungsfähige Kosten sind
- die Fahrkosten der Schüler und Schülerinnen zum Veranstaltungsort und
- die Kosten, die bei der Nutzung von pädagogischen Angeboten der besuchten Einrichtung entstehen.
Für eintägige Fahrten (ohne Übernachtung) können Kosten pro Klasse/Kurs/Gruppe bis zu 500 € erstattet werden. Für mehrtägige Fahrten zu Thüringer Schullandheimen und Jugendherbergen im Rahmen zentraler schulischer Vorhaben mit kultureller Thematik (bspw. Chorlager, Theatertage) können bis zu 800 € bereitgestellt werden.


Außerschulische Lernorte in Thüringen - interaktive Kartenübersicht

Zur Anzeige der Standorte von Schullandheimen und Jugendherbergen nutzen Sie die "Legenden-Funktion" der interaktiven Karte.
Außerschulische Lernorte - die Liste
Gute Erfahrungen mit Gedenkstätten und außerschulischen Lernorten
2. Schülerfahrten zu Gedenkstätten in Polen
Im Schuljahr 2022/2023 unterstützen die Bethe-Stiftung/Stiftung Erinnern Ermöglichen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam bis zu 15 Gedenkstättenfahrten Thüringer Schulen zu NS-Vernichtungslagern in der heutigen Republik Polen (Auschwitz, Belzec, Sobibor, Kulmhof, Majdanek, Treblinka).
Die Bethe-Stiftung/Stiftung Erinnern Ermöglichen und das TMBJS fördern jährlich gemeinsam bis zu 15 Gedenkstättenfahrten Thüringer Schulen zu NS-Vernichtungslagern in der heutigen Republik Polen. Folgende Förderkriterien gelten:
- Antragsteller sind allgemein bildende weiterführende Thüringer Schulen der Klassenstufen 9 bis 13 und berufsbildende Schulen. Bis zu 27 Schülerinnen und Schüler einer Klasse/Gruppe können gefördert werden.
- Höchstens zwei Lehrkräfte verantworten bzw. begleiten die Schülerfahrt zu den Gedenkstätten. Der Teilnahmenachweis der Lehrkraft zur aktuellen Fortbildungsveranstaltung von TMBJS und ThILLM (Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien) am Erinnerungsort Topf & Söhne ist erforderlich.
- Die Reisedauer umfasst mindestens vier Tage, davon drei Tage am Ort der Gedenkstätte und ein Tag mit landeskundlichem Programm.
- Die intensive Vor- und Nachbereitung der schulischen Gedenkstättenfahrt erfolgt lehrplanbezogen hinsichtlich der Thematisierung des Holocausts und der Schaffung von Bezügen zur Gegenwart junger Menschen.
- Im Fall der Stornierung einer Fahrt ist zu beachten, dass die Bethe-Stiftung und das TMBJS keine Kosten übernehmen. (siehe Verwaltungsvorschrift zu Wandertagen und Klassenfahrten vom 26.06.2016).
- Zu beachten ist, dass zwischen dem Termin der Antragstellung und dem geplanten Reisezeitraum eine Frist von vier Monaten einzuhalten ist. Dies ist aufgrund der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge notwendig.