Schulbesuch
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1. Ausführungsbestimmungen zum ThürSchulG
Für die Umsetzung der mit dem Schuljahr 2020/2021 in Kraft tretenden Änderungen des Thüringer Schulgesetzes wurden Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Sie haben das Ziel, Handlungssicherheit und Transparenz durch ein einheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
- zu § 17 Einstufungsentscheidung
- zu § 19 Erfassungsbogen zur Aufnahme von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
- zu § 19 Selbstauskunft über den Schulbesuch
- zu § 19 Entscheidungsgrundlage für die Schullaufbahnberatung
- zu § 19 Entscheidung für einen Bildungsgang der berufsbildenden Schule
2. Häusliches Lernen und Präsenzunterricht
Aufgrund noch fehlender Deutschkenntnisse und des Verlusts der deutschsprachigen Umgebung sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund von den Schwierigkeiten beim häuslichen Lernen und beim Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht besonders betroffen.
Die Beachtung der Hinweise zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in häuslichem Lernen und Präsenzunterricht (30. April 2020) fördert Motivation und Lernerfolge.
3. Sprach- und Integrationsmittelnde
Seit dem Schuljahr 2016/2017 ist es Thüringer Schulen und Staatlichen Schulämtern möglich, im Rahmen von Informationsveranstaltungen zu schulischen Belangen (Elternabende, Elternsprechtage, Einzelgespräche), insbesondere zur Gewährleistung der Rechte der Eltern/Sorgeberechtigten auf Information und Beratung, Sprachmittler auf Kosten des TMBJS hinzuzuziehen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH (SprIntpool Thüringen).
Eine kurze Einführung: Das Gespräch mit dem/ der Sprach- und Integrationsmittler/in
Vertrag Sprach- und Integrationsmittelnde Schule: PDF DOCX
Einsatzbestätigung SprInt Schule: PDF DOCX
4. Das Kompetenzanalyseverfahren 2P I Potenzial und Perspektive – Ein Analyseverfahren für neu Zugewanderte
Das Kompetenzanalyseverfahren 2P I Potenzial und Perspektive – Ein Analyseverfahren für neu Zugewanderte dient dazu, das persönliche Potenzial von (neu) zugewanderten Schülerinnen und Schülern zwischen 10 und 20 Jahren ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen und ggf. weiterer Schülergruppen zu erfassen, um vorhandene Stärken und Begabungen zu erkennen und erforderliche individuelle Fördermaßnahmen einzuleiten.
Materialien
Interessenbekundung für die Teilnahme am Kompetenzanalyseverfahren „2P I Potenzial und Perspektive – Ein Analyseverfahren für neu Zugewanderte“ ab dem Schuljahr 2020/2021
Informationstext für Lehrkräfte
Datenschutzinformationsblatt für Eltern (von der Schule auszuhändigen)
Muster Informationsbrief der Schule für Eltern (demnächst in 8 Sprachen)
5. Mustervorlagen für die Förderplanung
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erhalten gemäß § 47 Thüringer Schulordnung Förderunterricht auf der Grundlage einer Förderplanung. Sie finden hier Muster für die Förderplanung DaZ
Ein Muster für die Förderplanung für das Heranführen an den Fachunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wird aktuell erarbeitet.
6. Formulare für den Schulalltag
Formulare für den Schulalltag liegen in mehreren Sprachen vor:
7. DaZ in Zeugnissen
TMBJS-Schreiben vom 6. März 2017:
Zeugnisse der allgemein bildenden Schulen: Hinweise zur Ausweisung des Förderunterrichts Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
8. Kolleg
Das Kolleg ist eine Einrichtung des zweiten Bildungswegs, welche jungen Erwachsenen die Möglichkeit bietet, das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Die gymnasiale Oberstufe umfasst eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Je nach Vorbildung können die Kollegiatinnen und Kollegiaten mit der Einführungsphase oder einem vorangehenden Vorkurs beginnen.
In Thüringen existieren zwei Kollegs: das Thüringenkolleg in Weimar und das Ilmenau-Kolleg in Ilmenau.
Eine finanzielle Unterstützung über BAföG ist möglich. Informationen erhalten Sie über das BAföG-Amt der Stadt Weimarbzw. des Landratsamtes des Ilm-Kreises.
Für das Schuljahr 2018/19 ist - vorbehaltlich einer ausreichenden Bewerberzahl - die Einrichtung eines Vorkurses für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache geplant.
Ziel dieses Vorhabens ist es, auf den erfolgreichen Besuch der Einführungsphase und damit auf die Integration in den Regelunterricht vorzubereiten. Angedacht ist eine Vollzeitschulausbildung von wöchentlich 29 Unterrichtsstunden, in welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem ihre Deutschkenntnisse und fachspezifischen Kenntnisse soweit vertiefen und auffrischen, dass sie dem Unterricht in der Einführungsphase erfolgreich folgen können.
In den Vorkurs können Bewerberinnen oder Bewerber aufgenommen werden, die
- am 1. August des Aufnahmejahres das 19. Lebensjahr vollendet haben,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit (Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt und wird auf Antrag auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet.) nachweisen und
- nicht bereits zweimal an einem Vorkurs teilgenommen haben,
- Kenntnisse der deutschen Sprache in einem Umfang aufweisen, der erwarten lässt, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage sein wird, dem Unterricht im Vorkurs zu folgen.
Die Anmeldung für diesen Vorkurs ist zusammen mit nachfolgend genannten Belegen bzw. Unterlagen bis spätestens zum 30. März einzureichen beim
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 22
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Eine Rückmeldung zur Teilnahmemöglichkeit erhalten die Bewerber bis 27. April 2019. Von Nachfragen ist abzusehen.