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Die Ganztagsschule in Thüringen
Die Weiterentwicklung von Unterrichts- und Schulqualität steht seit der systematischen Durchführung von Schulleistungsvergleichen (z. B. PISA, IGLU, IQB-Bildungstrends) und deren detaillierter Auswertung verstärkt im Fokus der Bildungspolitik. Die Verbesserung der Bildungschancen und der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind dabei wesentliche Ziele. Zum anderen dient die Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Erziehungsangebote der Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und unterstützt das gesellschaftspolitisch wichtige Ziel, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Die Gestaltung von Ganztagsangeboten ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein, Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in den Blick zu nehmen und ihre persönlichen Voraussetzungen aufzugreifen, zu nutzen und zu fördern. Ganztagsangebote bieten u. a. durch die Rhythmisierung des Schultages, die Gestaltung von individuellen Lernzeiten und den Unterricht ergänzende Lerngelegenheiten ein entscheidendes Potential, das selbstständige Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern sowie deren Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die zusätzlichen Aktivitäten geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eigene Interessen, Talente und Neigungen zu entdecken, zu entwickeln und zu entfalten sowie zu deren individuellen Förderung. Gleichzeitig bieten diese Angebote den Schülerinnen und Schülern Gelegenheiten, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Die Öffnung der Schulen zu außerschulischen Partnern, insbesondere zu den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, zu den Gemeinden, Vereinen und Verbänden sowie zu örtlichen Gewerbetreibenden und Betrieben bereichern das Schulleben und erweitern den schulischen Lernort.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Schulgesetz
§ 10 „Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote“ enthält wesentliche Festlegungen für die Thüringer Ganztagsschulen.
Thüringer Schulordnung
Im § 49 „Schulhorte“ sind wesentliche Angaben zu den Schulhorten aufgeführt.
Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres
Hierin sind die Termine für die Beantragung und der Umfang der Zuweisung von Lehrerwochenstunden für gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen sowie der Umfang der Zuweisung von Lehrerwochenstunden für die Tätigkeit der Ganztagsbeauftragten der Schulen festgesetzt
Organisationsformen
Die Einordnung einer Schule als Ganztagsschule basiert auf der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK). Diese Definition wird im Zusammenhang mit der statistischen Erhebung zum Ganztag gegeben. Für alle Ganztagsschulen gelten folgende Mindestbedingungen:
„Ganztagsschulen sind Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst;
- an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird;
- die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.“
Alle allgemein bildendenden Thüringer Schulen haben die Möglichkeit, den Schulalltag als Ganztagsschule zu organisieren, sofern sie die benannten Voraussetzungen erfüllen. Je nach den Bedarfen sowie den organisatorischen, personellen und sächlichen Bedingungen kann dies als gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschule erfolgen (§ 10 ThürSchulG).
Das grundlegende Unterscheidungsmerkmal besteht in der Teilnahmepflicht der Schülerinnen und Schüler an den Ganztagsangeboten.
gebundene Ganztagsschule
In der gebundenen Form der Ganztagsschule ist die Teilnahme an den Ganztagsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. (§ 10 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG)
teilgebundene Ganztagsschule
In der teilgebundenen Form der Ganztagsschule besteht für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot angemeldet sind, eine Teilnahmeverpflichtung an den Ganztagsangeboten für die Dauer des Schuljahres (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ThürSchulG). Dabei können die Angebote an einzelne Klassen oder Klassenstufen gerichtet sein.
offene Ganztagsschule
In offenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den unterbreiteten Ganztagsangeboten freiwillig.
Ganztagsschulkonzept
Voraussetzung für die Anerkennung als Ganztagsschule gleich welcher Organisationsform ist die Vorlage eines Ganztagsschulkonzepts (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürSchulG). Dafür ist das folgende Formular „Konzept – Ganztagsschule“ zu verwenden.
Formular "Konzept – Ganztagsschule"
Im Primarbereich kann ein in das Gesamtkonzept der Schule integriertes Hortkonzept als Ganztagsschulkonzept für die offene Ganztagsschule anerkannt werden.
Das Ganztagsschulkonzept ist Teil des Schulkonzeptes und sollte insbesondere Aussagen enthalten
- zu pädagogischen Zielrichtungen und Schwerpunkten,
- zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Ganztagsangebote,
- zur Gestaltung der Rhythmisierung des Schultages bei gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschulen,
- zu individuellen Förderangeboten, u. a. für leistungsschwache und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, für Lernende mit Förderbedarf z. B zum Erwerb von Deutsch als Zweitsprache,
- zu Partnern im Ganztag,
- zum Raumkonzept und
- zum Prozess der Konzeptentwicklung.
Zur Erarbeitung des Konzeptes wird empfohlen, eine Konzeptgruppe zu bilden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Pädagogenkollegiums, Schülerinnen und Schülern, Eltern, den Ansprechpartnerinnen bzw. -partnern des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts sowie den außerschulischen Partnerinnen und Partnern des Ganztags zusammensetzt.
Über die Angebote des Ganztags entscheidet die Schulkonferenz, in der Pädagogen, Lernende und Eltern vertreten sind. Durch die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern besteht für diese die Möglichkeit, ihre Vorstellungen in die Gestaltung des Ganztags mit einzubringen. Zur Durchführung erfolgen Absprachen und Vereinbarungen zwischen der Schule, dem Schulträger und dem zuständigen Staatlichen Schulamt. Somit entsteht das Konzept in einem dialogischen Prozess aller beteiligten Ebenen. Dies fördert die systematische Schulentwicklung sowie die Akzeptanz und breite Unterstützung der Schule und deren Vernetzung im regionalen Umfeld.
Zur Einrichtung einer gebundenen oder teilgebundenen Ganztagsschule ist eine Antragstellung durch den Schulträger bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium erforderlich. Hierbei ist das Ganztagsschulkonzept ein wesentlicher Bestandteil.
Antrag Schulträger zur Einrichtung einer gebundenen/teilgebundenen Ganztagsschule
Ganztagsschule im Primarbereich
Für alle Thüringer Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ist nach § 10 ThürSchulG ein gesetzlich verankerter Anspruch auf außerunterrichtliche Bildung, Betreuung und Förderung von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit garantiert. Dazu werden an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe Schulhorte geführt. Diese sind organisatorischer Teil der Schule. Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig.
Mit dem Führen eines Schulhortes sind Schulen der Primarstufe offene Ganztagsschulen.
In den Schulhorten arbeitet ausgebildetes Fachpersonal. Die Erzieherinnen und Erzieher sind Landesbedienstete. Sie gestalten umfangreiche und vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote. Grundlage ist das schulspezifische Hortkonzept, das abgestimmter Teil des Gesamtschulkonzepts ist.
Entsprechend § 10 Abs. 1 und Abs. 2 ThürSchulG haben staatliche Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe die Möglichkeit, ihre Schule auch als gebundene Ganztagsschule zu gestalten. Voraussetzungen dafür sind das Ganztagsschulkonzept der Schule sowie der durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium genehmigte Antrag des Schulträgers.
In der „Vergleichenden Übersicht zu den Organisationsformen der Ganztagsschulen im Primarbereich“ sind wesentliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und Merkmale zusammengefasst.
Ganztagschule im Sekundarbereich
Schulen im Sekundarbereich können als gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschulen geführt werden. Grundlage für alle Organisationsformen von Ganztagsschulen ist das mit der Schulgemeinschaft abgestimmte Ganztagsschulkonzept. Darin beschreibt die Schule ihre pädagogischen Zielstellungen und die inhaltliche, organisatorische, personelle sowie sächliche Ausgestaltung des Ganztags. Schulen, die ihr Schulleben als gebundene oder teilgebundene Ganztagsschule organisieren, sind zudem verpflichtet im Ganztagsschulkonzept die Umsetzung der Rhythmisierung des Schultages darzustellen (vgl. § 10 ThürSchulG Abs. 1 Satz 4).
Für die Gestaltung des offenen Ganztags ist auf Basis des Ganztagsschulkonzepts das Benehmen mit dem Schulträger herzustellen.
Zur Anerkennung als gebundene bzw. teilgebundene Ganztagsschule ist durch den zuständigen Schulträger der Antrag beim für das Schulwesen zuständigen Ministerium entsprechend § 10 Abs. 5 ThürSchulG einzureichen. Hierfür ist das Ganztagsschulkonzept wesentlicher Bestandteil der Antragstellung.
In der „Vergleichenden Übersicht zu den Organisationsformen der Ganztagsschulen im Sekundarbereich“ sind wesentliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und Merkmale zusammengefasst.
Ganztagsschule an Förderschulen
Förderschulen arbeiten als gebundene Ganztagsschulen. Auf Grundlage § 7a Abs. 1 ThürSchulG sind Förderschulen Ganztagsfördereinrichtungen.
Unterstützung der Gestaltung des Ganztags
Schulbudget
Seit dem Schuljahr 2018/19 erhalten Thüringer Schulen eine finanzielle Zuweisung pro Schülerin und Schüler. Diese Gelder können u. a. für außerunterrichtliche Maßnahmen eingesetzt werden. Im Thüringer Schulportal sind die wichtigsten Informationen und notwendigen Dokumente dazu hinterlegt.
Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres
In der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2022/2023 werden folgende Unterstützungsleistungen gewährleistet.
Ganztagsbeauftragte der Schulen
Die Schulleitung benennt eine geeignete Lehrkraft der Schule als Ganztagsbeauftragten. Diese/dieser unterstützt die Schulleitung in Fragen der Ganztagsgestaltung.
Zu den Aufgaben der/des Ganztagsbeauftragten gehören besonders:
- die Erarbeitung, Fortschreibung sowie Evaluierung des Ganztagsschulkonzepts der Schule,
- die Organisation der Ganztagsangebote,
- die Nutzung des Schulbudgets für Ganztagsangebote,
- die Abstimmung mit den außerschulischen Partnern.
Für diese Tätigkeit erhalten sie Lehrerwochenstunden entsprechend der geltenden Verwaltungsvorschrift zur Organisation des jeweiligen Schuljahres. (VVOrgS Abschnitt 3.4)
Vergabe von Lehrerwochenstunden
Für gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen stehen darüber hinaus 5 Lehrerwochenstunden zur Gestaltung des Ganztags zur Verfügung.
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
(GanztagInvest)
Die Gestaltung von Ganztagsangeboten ist ein wichtiger Baustein, Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Durch den gezielten Ausbau ganztägiger Angebote an Schulen sollen zum einen die Bildungschancen sowie die individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Zum anderen dient die Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Erziehungsangebote der Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und unterstützt das familienpolitisch wichtige Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Der Bund und der Freistaat Thüringen unterstützen damit die Träger der staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie die freien Träger der Jugendhilfe in Thüringen bei ihren Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Angebote an Schulen mit Primarstufe sowie in Ganztagsangeboten und Horten in freier Trägerschaft.
In einem ersten Schritt gewährt der Bund für Thüringen Finanzhilfen in Höhe 19,85 Mio. Euro. Der Freistaat Thüringen wird weitere 5,67 Mio. Euro als Ko-Finanzierung zur Verfügung stellen. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 2,84. Insgesamt stehen damit Mittel in Höhe von bis zu 28,36 Mio. Euro zur Verfügung.
GanztagInvest-Richtlinie
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (GanztagInvest-Richtlinie) (10. Mai 2022)
mit Anlage: Budgets für die Schulträger
Anlage 1 zum Antrag: Maßnahmenbezogene Projektbeschreibung
Ansprechpartnerin
Susanne Schier
Tel.: 0361 57 - 3411214
ganztaginvest@tmbjs.thueringen.de
Materialien und Praxishilfen
Formular „Konzept - Ganztagsschule“
Anlage 1 zum Formular "Konzept - Ganztagsschule"
Hinweise zur Erstellung des Ganztagsschulkonzepts
Formular „Antrag Schulträger zur Einrichtung einer gebundenen/teilgebundenen Ganztagsschule“
Einschätzungsbogen Ganztagsschulkonzept Schulämter
Vergleichenden Übersicht zu den Organisationsformen der Ganztagsschulen im Sekundarbereich
Links
Unter den angeführten Links finden Sie u.a. Studienergebnisse, Publikationen und interessante Informationen rund um das Thema „Ganztagsschule“.
KMK: Ganztagsschulen in Deutschland
Bildungsserver. Ganztagsschule
KMK/JFMK: Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I
(Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 27.05.2020/ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
StEG-Studie: GANZTAGSSCHULE 2017/2018 Deskriptive Befunde einer bundesweiten Befragung
www.dkjs.de/themen/schulerfolg-ganztagsschule
www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/in-vielfalt-besser-lernen/projektthemen/ganztag
Anprechpartnerinnen
Landeskoordination Ganztag am TMBJS
Marion Loch
Tel.: 0361 57 - 3411889
Marion.Loch@tmbjs.thueringen.de
Fortbildung am ThILLM
Katrin Zwolinski (Primarbereich)
Tel.: 036458 56 - 289
Katrin.Zwolinski@thillm.de
Kathrin Fleischer (Sekundarbereich)
Tel.: 036458 56 - 238
Kathrin.Fleischer@thillm.de