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Schulpsychologischer Dienst
Was? - Aufgaben und Angebot
Der Schulpsychologische Dienst bietet psychologische Beratung für Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler aller staatlichen Schulen in Thüringen. An jedem Staatlichen Schulamt in Thüringen ist der Schulpsychologische Dienst eingerichtet.
Entsprechend der Geschäftsordnung erfüllt der Schulpsychologische Dienst folgende Aufgaben:
- Schulzentrierte Beratung/Schulentwicklung, Organisationspsychologie
- Schülerzentrierte Beratung
- Kinderschutz
- Fort- und Weiterbildung (v. a. von Beratungslehrkräften)
- Supervision und Coaching
- Krisenprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie
- Psychologische Diagnostik bei der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Pädagogengesundheit und Mitwirkung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Drogenprävention und Suchtberatung
- Kooperation und Vernetzung
Die Inhalte der Arbeit regeln das Thüringer Schulgesetz und die Geschäftsordnung der Staatlichen Schulämter in Thüringen.
Schulzentrierte Beratung
Referentinnen und Referenten für Schulpsychologie beteiligen sich an der Entwicklung lern- und arbeitsförderlicher Schulstrukturen. Für ratsuchende Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulartreferentinnen und Schulartreferenten, sowie Schulamtsleiter ist der Schulpsychologische Dienst Begleiter und Berater in Entwicklungsprozessen, damit die Anforderungen in der Schule besser bewältigt werden können. Schulpsychologische Arbeit wird als "Schul-Entwicklungs-Psychologie" verstanden und definiert unter Systemberatung u. a. das Fördern von Kommunikation und Konfliktbewältigung, die Entwicklung von Teams, die Klärung von Beziehungsstrukturen, die Optimierung des Schulklimas, Coaching und Supervision von Führungskräften und die Durchführung schulinterner Fortbildungen und Trainings.
Schülerzentrierte Beratung
Für die schülerzentrierte Einzelfallhilfe an Schulen sind in der Regel die Klassenlehrkraft und die Beratungslehrkraft der Schule in Kooperation mit verschiedenen Unterstützern erste und wichtigste Ansprechpartner. Vor der Einbindung des Schulpsychologischen Dienstes sind fachliche Hilfen der schulinternen und mit der Schule kooperierenden externen Partner (Schulärztlicher Dienst, Jugendhilfe, Therapeutinnen und Therapeuten und (Familien-)Beratungsstellen) auszuloten. Schulpsychologische Einzelfallhilfe ist auf die Prävention, beratende Intervention und Vernetzung sowie die Reintegration von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet. Bei Bedarf an Förderung, Therapie oder Behandlung wird auf geeignete Ansprechpartner verwiesen.
Fortbildung
Die Referentinnen und Referenten für Schulpsychologie sind in der Lehrerfort- und -weiterbildung tätig. Das angebotene Themenspektrum ist in Kooperation mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) weit gespannt (vgl. Veranstaltungskatalog). Sie wirken unter anderem mit in:
- Planungsgruppen bei der Konzeption von landesweiten Veranstaltungsreihen und Einzelveranstaltungen des ThILLM,
- in zentralen, überregionalen oder regionalen Kursen,
- in schulinternen Veranstaltungen.
Zielgruppen sind vor allem Beratungslehrkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Führungskräfte, Beraterinnen und Berater im Unterstützungssystem und Kollegien. Die Arbeitsweisen sind teilnehmer- und trainingsorientiert.
Kooperation und Vernetzung
Es besteht ein ausgebautes Netzwerk der Kooperation mit externen Partnern wie Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämtern bzw. Fachdiensten für Jugend und Soziales, Gesundheitsämtern, der Agentur für Arbeit, Einrichtungen der Suchthilfe, Kinderschutzdiensten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, psychiatrischen und anderen medizinischen Einrichtungen, der Polizei, verschiedensten Trägern der freien Jugendhilfe, der Jugendgerichtshilfe, der Thüringer Unfallkasse und Seelsorgern.
Der Schulpsychologische Dienst pflegt ebenfalls Kontakte zu den Schulpsychologen anderer Länder.
Wie? - Arbeitsweise
Kontaktaufnahme und Anmeldung
Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und andere Ratsuchende können sich direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Wünschenswert ist eine Vermittlung über die Schule, über Lehr- und Beratungslehrkräfte, sofern die Betroffenen einverstanden sind. Eine gemeinsame Teilnahme verschiedener Personengruppen, die an einem Problemfeld beteiligt sind, ist von Vorteil. Einzelgespräche sind selbstverständlich möglich. Die Sprechzeiten des Schulpsychologischen Dienstes sind am Schulamt zu erfragen. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail). Bei Inanspruchnahme der Beratung entstehen für Ratsuchende keine Kosten.
Arbeitsweise / ethische und professionelle Prinzipien
Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen über den Inhalt und das Ergebnis schulpsychologischer Beratungen, die auf Initiative der Schülerinnen und Schüler oder Eltern erfolgen, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ratsuchenden an die Lehrkräfte, die Schule oder andere Stellen weitergegeben werden. Referentinnen und Referenten für Schulpsychologie sind im Hinblick auf den sachlichen Inhalt ihrer Beratungstätigkeit an Weisungen nicht gebunden. Die Fachaufsicht übt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus.
Schulpsychologen sind allparteilich. Sie sind weder einseitig der Schule verpflichtet, noch vertreten sie einseitig die Interessen von Eltern und Schülerinnen und Schülern. Referentinnen und Referenten für Schulpsychologie arbeiten vor allem präventiv und bemühen sich um eine Orientierung an den Stärken und Ressourcen der Ratsuchenden. Schulpsychologische Beratung ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie orientiert sich an den Prinzipien des Erlernens von Selbstverantwortung und der Entwicklung eigener Problemlösekompetenzen.
Was noch? - Empfehlenswerte Links
Wo & wer? - Ansprechpartner
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Landkreis Sömmerda, Stadt Erfurt, Stadt Weimar, Landkreis Weimarer Land
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