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Gesundheit und Gesundheitsschutz
Masernschutzgesetz
Informationen für Lehrer, Schüler, Eltern und Behörden
Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) am 1. März 2020 finden Sie auf dieser Seite Informationen rund um dieses Thema.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit weitergehende Informationen zum Masernschutzgesetz unter www.masernschutz.de zur Verfügung gestellt.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in seiner Broschüre "THÜRINGEN impft" ebenfalls Informationen zum Impfschutz veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I 2021, S. 5162) ist die Frist zur Vorlage des Nachweises über den ausreichenden Impfschutz gegen Masern für Personen, die bereits zum 1. März 2020 in einer Schule tätig waren oder betreut wurden, bis zum 31. Juli 2022 verlängert worden.
Dokumente
- Anschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Masernschutzgesetz an alle Staatlichen Schulen in Thüringen
- Textvorlage: Schreiben der Schule an Sorgeberechtigte (PDF | Word)
- Handlungsanleitung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Formulare
Dokumentation der Prüfung des Masern-Schutzstatus’ auf der Grundlage § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
... für Schülerinnen und Schüler (PDF | Word)
... für Personal (PDF | Word)
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unter www.masernschutz.de hat das Bundesministerium für Gesundheit weitere Informationen aufgenommen.
Schulen in freier Trägerschaft können entsprechend handeln.
Diese FAQ werden laufend aktualisiert.