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Gesundheit und Gesundheitsschutz
Coronavirus
Die Corona-Pandemie seit 2020 war ein schwerer Einschnitt und hat die Schulen in Thüringen massiv belastet. Seit Februar 2023 sind in Deutschland die allermeisten Coronaschutzmaßnahmen durch Bund und Länder zurückgefahren worden. Auch die fast über drei Jahre lang bereitgestellten Corona-Sonderinformationen auf der Website des TMBJS sind damit eingestellt worden. In Zukunft finden Sie an dieser Stelle alle für den Infektionsschutz an Schulen noch wesentlichen Informationen.
Minister Helmut Holter hat am 30. Januar 2023 in einem Schreiben an die Thüringer Schulen auf das Ende der meisten Schutzmaßnahmen im Land hingewiesen, dabei jedoch auch auf weiterhin nötige Eigenverantwortung und gegenseitige Solidarität aufmerksam gemacht. Corona ist nicht Geschichte, der Umgang mit dem von diesem Virus weiterhin ausgehenden Krankheitsrisiko gehört weiter zum Alltag. Insbesondere mit Blick auf Menschen, die in höherem Maße weiter auf den Schutz vor Krankheitsrisiken angewiesen sind, kann nach wie vor jede und jeder Eigenschutz und auch Fremdschutz in Form des Maskentragens und Abstandshaltens leisten, wenn er oder sie das möchte. Schulen sind gebeten, eine Kultur der Offenheit für dieses Anliegen zu pflegen und keinerlei Ausgrenzung zuzulassen.

Handreichung "Schule – Hygiene – Infektionsschutz"
Die Handreichung wird derzeit aktualisiert.
Die „Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Schule – Hygiene – Infektionsschutz“ für das Schuljahr 2022/2023 richtet sich an die Schulleitungen, um sie bei der Erstellung des individuellen Hygieneplans für ihre jeweilige Schule zu unterstützen. Die Schulleitungen sind zur Erstellung von Hygieneplänen und deren regelmäßige Aktualisierung verpflichtet.
Die diesjährige Handreichung legt den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, berücksichtigt aber ebenfalls die Influenza und andere respiratorische Erkrankungen.
Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen und regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften. Zudem wird das freiwillige Tragen einer qualifizierten Maske für das Personal und Schüler*innen ab der Sekundarstufe I empfohlen.
Aktuell gültige Verordnungen
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis zum 7. April 2023 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].
Die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich des Schuljahres 2022/202 [ThürAbmildSchulVO 2022/2023] regelt Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen.
Die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich des Schuljahres 2021/2022 [ThürAbmildSchulVO] regelt Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen und gilt in Teilen auch für das aktuelle Schuljahr fort.
Informationen des Thüringer Gesundheitsministeriums
Meldungen aus der Coronazeit
Richtung Vorwärts! Aufholen nach Corona
Jenaer Kindersprachbrücke unterstützt Kinder und Jugendliche an Thüringer Schulen zur Detailseite
Ende der Corona-Verordnung des Thüringer Bildungsministeriums: Minister Holter zieht nachdenkliche Zwischenbilanz
Mit dem 27. Mai 2022 endet die Geltungsdauer der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-Verordnung, die bis zuletzt Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindergärten… zur Detailseite
Testpflicht an Schulen endet am 6. Mai. Freiwillige Schultests bis Ende Mai möglich.
In Thüringen enden nach dem 6. Mai 2022 die verpflichtenden Corona-Testungen an Schulen. Die Thüringer Landesregierung hat am Freitag, 29. April 2022, die neue KiJuS-Verordnung des… zur Detailseite
Ab 3. April weiter Basisschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten gültig. Minister Holter ruft weiter zum Maskentragen auf.
Nach der Entscheidung des Thüringer Landtags vom heutigen Tage, im Anschluss an die am 2. April endende Übergangsphase in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der… zur Detailseite
Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten ab kommender Woche
An Thüringer Schulen und Kindergärten gilt ab kommender Woche eine Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen. Hintergrund ist die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes… zur Detailseite
Masernschutzgesetz
Informationen für Lehrer, Schüler, Eltern und Behörden
Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) am 1. März 2020 finden Sie auf dieser Seite Informationen rund um dieses Thema.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit weitergehende Informationen zum Masernschutzgesetz unter www.masernschutz.de zur Verfügung gestellt.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in seiner Broschüre "THÜRINGEN impft" ebenfalls Informationen zum Impfschutz veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I 2021, S. 5162) ist die Frist zur Vorlage des Nachweises über den ausreichenden Impfschutz gegen Masern für Personen, die bereits zum 1. März 2020 in einer Schule tätig waren oder betreut wurden, bis zum 31. Juli 2022 verlängert worden.
Dokumente
- Anschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Masernschutzgesetz an alle Staatlichen Schulen in Thüringen
- Textvorlage: Schreiben der Schule an Sorgeberechtigte (PDF | Word)
- Handlungsanleitung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Formulare
Dokumentation der Prüfung des Masern-Schutzstatus’ auf der Grundlage § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
... für Schülerinnen und Schüler (PDF | Word)
... für Personal (PDF | Word)
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unter www.masernschutz.de hat das Bundesministerium für Gesundheit weitere Informationen aufgenommen.
Schulen in freier Trägerschaft können entsprechend handeln.
Diese FAQ werden laufend aktualisiert.