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Masernschutzgesetz
Informationen für Lehrer, Schüler, Eltern und Behörden
Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) am 1. März 2020 finden Sie auf dieser Seite Informationen rund um dieses Thema.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit weitergehende Informationen zum Masernschutzgesetz unter www.masernschutz.de zur Verfügung gestellt.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat auf der Seite www.thueringen-impft.de ebenfalls Informationen zum Impfschutz veröffentlicht.
Dokumente
- Anschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Masernschutzgesetz an alle Staatlichen Schulen in Thüringen
- Textvorlage: Schreiben der Schule an Sorgeberechtigte (PDF | Word)
- Handlungsanleitung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Formulare
Dokumentation der Prüfung des Masern-Schutzstatus’
auf der Grundlage § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
... für Schülerinnen und Schüler (PDF | Word)
... für Personal (PDF | Word)
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unter www.masernschutz.de hat das Bundesministerium für Gesundheit weitere Informationen aufgenommen.
Schulen in freier Trägerschaft können entsprechend handeln.
Diese FAQ werden laufend aktualisiert.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat auf der Seite www.thueringen-impft.de ebenfalls Informationen zum Impfschutz veröffentlicht.