Das Bildungsministerium hat die für die Thüringer Schulen und Kindergärten nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffenen Festlegungen am Freitag, 27. November 2020, weiter präzisiert.
- Schulen bekommen in den weiterführenden Klassen ab Stufe 7 in der Stufe GELB nun generell zusätzliche Flexibiblität, um auch Fachunterricht unter erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen besser absichern zu können. Sie können nun alternativ zum Prinzip der festen Gruppe auch den Mindestabstand in den Klassen einführen oder Kombinationsmodelle beider Maßnahmen umsetzen.
- Förderschulen/Förderzentren werden wie Kindergärten und die Klassen 1 bis 6 an allgemeinen Schulen behandelt.
- Auch können Schulen und Kindergärten nun in Regionen, in denen die 7-Tages-Inzidenzzahl auf 100.000 Einwohner unter die Schwelle von 50 fällt, wieder in den Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (Stufe GRÜN) zurückkehren. Die Regelungen sollen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres gelten. Die entsprechenden Anordnungen und Verfügungen werden rechtzeitig in Kraft gesetzt und den Schulen übermittelt.
Folgende tabellarische Übersicht verdeutlicht die ab 1. Dezember 2020 bis zum Schulhalbjahresende geltenden Regelungen:
Infektionslage | Kindergarten; Förderzentren; | allgemeine Schulen in den | Gilt ab wann und wie lange? | ||
Kreis/kreisfreie Stadt < 50-Inzidenz | grün | grün |
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Kreis/kreisfreie Stadt > 50-Inzidenz | feste Gruppe (gelb) | Entscheidung der Schulleitung: feste Gruppe ODER ständiger Abstand, Kombinationen möglich (gelb) | wenn die 50-Schwelle 3 Tage lang überschritten ist, ab dem 4. Tag; bis die Inzidenz 7 Tage lang unter 50 liegt | ||
Kreis/kreisfreie Stadt > 200-Inzidenz | feste Gruppe (gelb) | ständiger Abstand (gelb) | wenn die 200-Schwelle 3 Tage lang überschritten ist, ab dem 4. Tag; bis die Inzidenz 7 Tage lang unter 200 liegt | ||
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Einzelne Einrichtung mit einer nachgewiesenen Infektion bei einem betreuten Kind, Schüler oder Pädagogen | Quarantäne, ggf. organisatorische Reaktion auf Personalausfall zudem (unverändert)
| Quarantäne, ggf. organisatorische Reaktion auf Personalausfall; Maske im Unterricht möglich zudem (unverändert)
| ab Erstmeldung eines positiven Ergebnisses, für jeweils 2 Wochen | ||
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| Weihnachtsfeiertage und Jahreswechsel
| keine Änderung der Ferienzeiten | häusliches Lernen Präsenz mit ständigem Abstand für unaufschiebbare Lernfeststellungen | 19. Dezember 2020
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