Die Erwachsenenbildung steht als eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens allen offen und dient der Verwirklichung des lebensbegleitenden Rechts auf Bildung. Die gleichberechtigten Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterbreiten ein plurales, anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot an Veranstaltungen in Thüringen, die Themen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung umfassen sollen. Die Einrichtungen können von freien oder öffentlichen Trägern errichtet und unterhalten werden.
Mit dem neuen Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes wurde eine Berichtspflicht eingeführt. Deshalb erstattet die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre Bericht über die Entwicklungen in der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen.