[Kopfbild]
Regelungen im Schulbereich
ab 1. Mai 2022:
- Es gilt bis zum 27. Mai 2022 die neue ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO.
- Schulen können darüber hinaus schulorganisatorische Maßnahmen in bestimmtem, vom neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgegebenen Rahmen eigenständig umsetzen. Dazu hat das TMBJS eine entsprechende zusätzliche Dienstanweisung erarbeitet und übermittelt.
- Etwas anderes gilt, wenn das zuständige Gesundheitsamt für eine gesamte Klasse oder Jahrgangsstufe Quarantäne anordnet. Anordnungen der Gesundheitsbehörden sind vorrangig.
- Ab dem 7. Mai 2022 bieten die Schulen den Schülerinnen und Schülern bis zum 27. Mai 2022 einen Test pro Woche an. Die Inanspruchnahme des Tests ist freiwillig.
- Die Maskenpflicht besteht in der Schülerbeförderung. In der Schule besteht keine Maskenpflicht. Bildungsminister Helmut Holter appelliert jedoch, freiwillig eine Maske zu tragen, solange das hohe Infektionsgeschehen in Thüringen anhält. Ein rechtliches Gebot oder eine Vorschrift kann aber nicht erfolgen.
- Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt. Ein entsprechender Erlass tritt ab 1. Mai 2022 in Kraft und stellt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen dar.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Schule.
Impfung von Kindern und Jugendlichen - Wie entscheiden?
Die Europäische Kommission hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA die Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Lohnt sich die Impfung für mich? Welche Nebenwirkung können nach der Impfung auftauchen? Informieren Sie sich auf der Seite Impfung von Kindern und Jugendlichen. Wie entscheiden?
Prüfungen
Die Prüfungen zu allen Abschlussarten an allgemein bildenden Schulen werden leicht abgewandelt:
Prüfungen im Schuljahr 2021/2022 - Überblick
TMBJS-Medieninformation vom 21. Januar 2022:
Thüringen schafft auch 2022 Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen an allgemein bildenden Schulen
Aktuell gültige Verordnungen
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis zum 28. Mai 2022 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].
Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe und Schulen [ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO - nichtamtliche Fassung] gilt bis zum 27. Mai 2022.
Der Erlass des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gilt bis zum 27. Mai 2022 [Erlass].
In der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich [ThürAbmildSchulVO] sind Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen geregelt.
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Stand: 16. Mai 2022, 10:43 Uhr
Die Eindämmung der Corona-Pandemie und die Verwirklichung des Rechts auf Bildung, Erziehung und Betreuung für Thüringens Schülerinnen und Schüler in Einklang zu bringen, bleibt auch im Schuljahr 2021/22 wichtigste Maxime. Dabei muss der Fortschritt, den wir als Gesellschaft insgesamt im Vergleich zum vergangenen Schuljahr erreicht haben, berücksichtigt werden, um weitere Schäden für Schülerinnen und Schüler durch Einschränkungen des Schulbetriebs zu vermeiden. Daher werden Schutzmaßnahmen lageangepasst und verhältnismäßig ergriffen.
Testsystem an Schulen
Lernen am anderen Ort
Impfungen
Mit der Thüringer Schulcloud können Lernprozesse flexibel zeit- und ortsunabhängig gestaltet werden.