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Sonderregelungen im Kitabereich
- Kindergärten in Thüringen öffnen landesweit am 22. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Phase „Gelb II“).
- Die Notbetreuung entfällt damit.
- Eine verpflichtende Testung aller Beschäftigten auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an zwei verschiedenen Tagen pro Woche mittels eines Antigenschnelltests ist geplant und in Vorbereitung.
- Seit 22. Februar 2021 gelten Sonderregelungen des Gesundheitsministerium bei 7-Tages-Inzidenzwerten im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt von über 150 bzw. über 200. Es kann zur verlängerten oder erneuten Schließung von Kindergärten und Schulen in einzelnen Regionen kommen. Bitte beachten Sie hierzu auch mögliche zusätzliche Allgemeinverfügungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Aktuelle Situation in Landkreisen und kreisfreien Städten:
Karte | Liste | Inzidenzentwicklung
Formular
Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung(11. Januar 2021)
Antrag eines Elternteils ist ausreichend.
Handreichung des TMBJS: Kindertagesbetreuung – Hygiene – Corona (KHC)
Hygienevorschriften in der Kindertagesbetreuung im Betrieb nach dem Stufenkonzept „Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21“ (4. November 2020)
Formular „Personifizierte Bescheinigung“ mit Hinweisen zur Durchführung der Testung(28. Januar 2021)
Musterformular: Verbindliche Erklärung zum Gesundheitszustand und Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Stand: 18.02.2021)
PDF | DOCX
Musterformular: Verbindliche Erklärung zur Erreichbarkeit und zum Gesundheitszustand einrichtungsfremder Personen (Stand: 28.08.2020)
PDF | DOCX
Aktuell gültige Verordnungen
Die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis 15. März 2021 [Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung] [Begründung].
Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb gilt bis 30. Juli 2021. Einige Regelungen werden durch die vorgenannte Verordnung verdrängt, solange diese gültig sind. [ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO] [Begründung].
Konkretisierung zu § 3 Betretungs- und Teilnahmeverbot
Die Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen und Schulen ist bis zum 15. März 2021 gültig [TMBJS-Allgemeinverfügung vom 19. Februar 2021].
Begleitschreiben Kita
Begleitschreiben Schule
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist bis zum 19. Februar 2021 gültig [Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung].
Hilfe für Kinder und Jugendliche in Isolationssituationen
Aufgrund der aktuell geschlossenen Schulen befinden sich Kinder und Jugendliche, die in ihren Familien Opfer von Gewalt werden, derzeit möglicherweise in einer isolierten Notsituation. Wichtige Informationen und Ansprechpartner für sich und Ihre Schülerinnen und Schüler finden Sie unter
www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
#keinkindalleinelassen
Informationen für Kinder
Infografiken - auch speziell für Kinder - zum Ausdrucken und zum Aushängen in Einrichtungen finden Sie bei impfschutz.de
Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn bietet auf Hygiene-Tipps für Kids Infomaterial für Kinder, Einrichtungen und Eltern.
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Stand: 4. März 2021, 13:30 Uhr
Nachfolgend stellen wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung. Neue Informationen werden fotlaufend angepasst. Auf Grund der dynamischen Nachrichtenlage bitten wir Sie, auch weitere offizielle Informationskanäle im Blick zu behalten.
Impfungen
Testsystem des Bildungsministeriums
Das Testsystem an Kindergärten soll in den kommenden Tagen in die Organisationshoheit der Träger überführt werden. Beschäftigte an Kindertageseinrichtungen sollen dann zweimal pro Woche verpflichtend getestet werden. Als ersten Schritt sollen Träger dafür bis zum 26. Februar 2021 ein Testkonzept erstellen. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist gelten bis auf Weiteres noch folgende Regeln: