Aufgrund der deutschlandweiten Einschränkungen kommt es auch in Thüringen zu weiteren außerordentlichen Sondermaßnahmen.
Aktuelles
Schnelltests für Schülerinnen und Schüler von Schulabgängerklassen möglich
Um die Sicherheit des derzeit in Thüringen stattfindenden... zur Detailseite
Aktuelle Zahlen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in Thüringen
Das Bildungsministerium hat erneut Zahlen zur Inanspruchnahme der... zur Detailseite
Runder Tisch "Bildung unter Pandemiebedingungen" tagt erstmals.
Minister Holter: Wichtiger Austausch mit Praxis. zur Detailseite
Verlängerte Schließung von Schulen und Kindergärten im Januar. Winterferien werden verschoben.
Das Thüringer Kabinett hat am 5. Januar 2021 eine Verlängerung und... zur Detailseite
Kabinett beschließt Kindergartenschließung ab 16. Dezember und weitere Details
Die Länder und der Bund haben sich am Sonntag auf drastische... zur Detailseite
Aktuell gültige Verordnungen
Die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist am 10. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Maßnahmen gelten bis 31. Januar 2021 [Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung]
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist jetzt bis zum 31. Januar 2021 gültig [Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung].
Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb ist am 31. August 2020 in Kraft getreten. Einige Regelungen werden durch die vorgenannten Verordnungen verdrängt, solange diese gültig sind. [ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO].
INFORMATIONEN UND ANFRAGEN ZU COVID-19 UNTER:
Bürgerhotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes:
+49 (0)361 57 33 211 88
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14:00 Uhr