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Aufgrund der deutschlandweiten Einschränkungen kommt es auch in Thüringen zu weiteren außerordentlichen Sondermaßnahmen.
- Ab 22. Februar 2021 wechseln Kindergärten und Primarstufen (Klasse 1-4) in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb).
Damit entfällt die Notbetreuung.
Für alle anderen Klassenstufen findet vorerst weiterhin Distanzunterricht statt. Ausnahmen bestehen wie bislang für eingeschränkten Präsenzunterricht für Schulabgängerklassen sowie für unaufschiebbare Leistungsnachweise in den weiteren Abschlussklassen. - Ab 1. März 2021 gelten weitere Öffnungschritte. Details entnehmen Sie bitte den Sonderregelungen im Schulbereich.
Aktuelle Situation in Landkreisen und kreisfreien Städten:
Karte | Liste | Inzidenzentwicklung
Aktuelles
Minister Holter begrüßt Hilfen des Bundes für Jugendherbergen und Schullandheime
Thüringens Jugendminister Helmut Holter begrüßt die Neuauflage der… zur Detailseite
Bildungsministerium begrüßt hohe Impfbereitschaft unter Pädagoginnen und Pädagogen
Am Sonntag, 28. Februar 2021, haben in Thüringen Impfungen des Personals an… zur Detailseite
Schullockdown endet für Klassen 5 und 6 am 1. März, in einzelnen Kreisen und Städten auch bereits für alle Klassenstufen
Nach der Wiederöffnung von Grundschulen und Kindergärten im Freistaat… zur Detailseite
Impf-Terminvergabe für Beschäftigte in den Kindertagesstätten, Grundschulen und Förderschulen startet am Donnerstag
Thüringen wird ab Donnerstag, 25. Februar 2021, Impf-Termine für das… zur Detailseite
Minister Holter hofft auf prioritäre Impfung von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern
Möglicher Impfstart bereits am Sonntag zur Detailseite
Aktuell gültige Verordnungen
Die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis 15. März 2021 [Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung] [Begründung].
Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb gilt bis 30. Juli 2021. Einige Regelungen werden durch die vorgenannte Verordnung verdrängt, solange diese gültig sind. [ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO] [Begründung].
Konkretisierung zu § 3 Betretungs- und Teilnahmeverbot
Die Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen und Schulen ist bis zum 15. März 2021 gültig [TMBJS-Allgemeinverfügung vom 19. Februar 2021].
Begleitschreiben Kita
Begleitschreiben Schule
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist bis zum 19. Februar 2021 gültig [Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung].
INFORMATIONEN UND ANFRAGEN ZU COVID-19 UNTER:
Bürgerhotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes:
+49 (0)361 57 33 211 88
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14:00 Uhr