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Aktuelles
Testpflicht an Schulen endet am 6. Mai. Freiwillige Schultests bis Ende Mai möglich.
In Thüringen enden nach dem 6. Mai 2022 die verpflichtenden… zur Detailseite
Ab 3. April weiter Basisschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten gültig. Minister Holter ruft weiter zum Maskentragen auf.
Nach der Entscheidung des Thüringer Landtags vom heutigen Tage, im… zur Detailseite
Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten ab kommender Woche
An Thüringer Schulen und Kindergärten gilt ab kommender Woche eine… zur Detailseite
Landessportbund unterstützt Landesaktionsprogramm „Stärken - Unterstützen - Abholen“ – Zuwendungsverträge unterzeichnet
Das Thüringer Bildungsministerium und der Landessportbund Thüringen setzen… zur Detailseite
Landesaktionsprogramm „Stärken Unterstützen Abholen“ tritt an Schulen in die Umsetzungsphase
Plangemäß beginnt an den Thüringer Schulen nach den Winterferien zum zweiten Schulhalbjahr 2021/22 die Umsetzungsphase des Landesaktionsprogramms „Stärken Unterstützen Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona. zur Detailseite
Aktuell gültige Verordnungen
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis zum 28. Mai 2022 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].
Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe und Schulen [ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO - nichtamtliche Fassung] gilt bis zum 27. Mai 2022.
Der Erlass des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gilt bis zum 27. Mai 2022 [Erlass].
In der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich [ThürAbmildSchulVO] sind Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen geregelt.