Prüfungen im Schuljahr 2021/2022 - Überblick
Das Bildungsministerium hat am 19. Januar 2022 die pandemiebedingten Festlegungen zu Erleichterungen bei Abschlussprüfungen an allgemein bildenden Schulen in Thüringen an die Schulen übermittelt. Im Folgenden geben wir einen allgemeinen Gesamtüberblick. Maßgeblich sind die Regelungen der Schulordnungen sowie der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich im Schuljahr 2021/2022.
Abschluss | Prüfungen Schuljahr 2021/22 |
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Qualifizierender Hauptschulabschluss | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:
zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Realschulabschluss | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:
zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Besondere Leistungsfeststellung (BLF) | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Leistungsfeststellungen aus:
zusätzliche mündliche Leistungsfeststellungen in den Fächern der schriftlichen BLF (außer Latein als Fremdsprache) auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Allgemeine Hochschulreife | Mit dem Ziel der bundesweiten Anerkennung des Thüringer Abiturs bleiben die Regelungen der Schulordnung (§§ 83 - 107 ThürSchulO) maßgeblich. Begleitende Maßnahmen
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Bewertung zentraler Abschlussprüfungen
Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen finden die besonderen Bedingungen der letzten Schuljahre Berücksichtigung. Es gilt der Grundsatz, dass nur das bewertet wird, was unter Anwendung der im in Fachunterricht (Präsenz oder Distanz) zuvor erworbenen Kompetenzen bearbeitet werden kann.
Den prüfenden Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei besondere Verantwortung zu. Auf ihren Vorschlag hin entscheidet der bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission über eine gegebenenfalls notwendige Abweichung von den vorgegebenen Bewertungsmaßstäben bzw. die Streichung von Prüfungsaufgaben oder Teilen dieser. Diese Festlegungen gelten auch für die Besondere Leistungsfeststellung, jedoch aufgrund der zu beachtenden länderübergreifenden Vereinbarungen nicht für das Abitur.
TMBJS-Medieninformation vom 21. Januar 2022:
Thüringen schafft auch 2022 Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen an allgemein bildenden Schulen
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Aktuell gültige Verordnungen
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis zum 17. August 2022 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].
In der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich [ThürAbmildSchulVO] sind Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen geregelt.
Festlegungen und Informationen: Durchführung zentraler Abschlussprüfungen, Leistungsfeststellungen, von Prüfungen zum Erwerb von Sprachzertifikaten sowie von Kompetenztests im Schuljahr 2021/22 vom 11. März 2022