Handreichung "Schule – Hygiene – Infektionsschutz"
Die „Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Schule – Hygiene – Infektionsschutz“ für das Schuljahr 2022/2023 richtet sich an die Schulleitungen, um sie bei der Erstellung des individuellen Hygieneplans für ihre jeweilige Schule zu unterstützen. Die Schulleitungen sind zur Erstellung von Hygieneplänen und deren regelmäßige Aktualisierung verpflichtet.
Die diesjährige Handreichung legt den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, berücksichtigt aber ebenfalls die Influenza und andere respiratorische Erkrankungen.
Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen und regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften. Zudem wird das freiwillige Tragen einer qualifizierten Maske für das Personal und Schüler*innen ab der Sekundarstufe I empfohlen.
FAQ – Infektionsschutz
Fragen und Antworten zum Themenkomplex Infektionsschutz (Stand: 15. Dezember 2022)
Qualifizierte Gesichtsmasken
Testung
Hygienemaßnahmen und Lüften
Schutz vulnerabler Personengruppen
Umgang mit Krankheitssymptomen
Besondere Vorschriften
Aktuell gültige Verordnungen
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis zum 3. Februar 2023 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].
Die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich des Schuljahres 2022/2023 [ThürAbmildSchulVO 2022/2023] regelt Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen.
Die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich des Schuljahres 2021/2022 [ThürAbmildSchulVO] regelt Prüfungs-, Abschluss- und weitere Themen und gilt in Teilen auch für das aktuelle Schuljahr fort.
Informationen des Thüringer Gesundheitsministeriums
Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen
Aktuelles
Richtung Vorwärts! Aufholen nach Corona
Jenaer Kindersprachbrücke unterstützt Kinder und Jugendliche an Thüringer Schulen zur Detailseite
Ende der Corona-Verordnung des Thüringer Bildungsministeriums: Minister Holter zieht nachdenkliche Zwischenbilanz
Mit dem 27. Mai 2022 endet die Geltungsdauer der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-Verordnung, die bis zuletzt Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindergärten… zur Detailseite
Testpflicht an Schulen endet am 6. Mai. Freiwillige Schultests bis Ende Mai möglich.
In Thüringen enden nach dem 6. Mai 2022 die verpflichtenden Corona-Testungen an Schulen. Die Thüringer Landesregierung hat am Freitag, 29. April 2022, die neue KiJuS-Verordnung des… zur Detailseite
Ab 3. April weiter Basisschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten gültig. Minister Holter ruft weiter zum Maskentragen auf.
Nach der Entscheidung des Thüringer Landtags vom heutigen Tage, im Anschluss an die am 2. April endende Übergangsphase in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der… zur Detailseite
Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten ab kommender Woche
An Thüringer Schulen und Kindergärten gilt ab kommender Woche eine Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen. Hintergrund ist die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes… zur Detailseite