Ministerium: Aktuelles und Organisation
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist zuständig für den Bildungsbereich von der frühkindlichen Bildung im Kindergarten, über die schulische Ausbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Hinzu kommen die Aufgabenbereiche Jugend und Sport. Das Landesjugendamt ist in das Ministerium integriert.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die oberste Dienstbehörde für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen, für Mitarbeiter in der Bildungsverwaltung und für Angestellte und Beamte im Ministerium.
Die politische Leitung und Verantwortung liegt nach der Verfassung unseres Freistaates bei dem Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport. Das Ministerium ist in vier Abteilungen organisiert.
Bildungsministerium begrüßt hohe Impfbereitschaft unter Pädagoginnen und Pädagogen
Am Sonntag, 28. Februar 2021, haben in Thüringen Impfungen des Personals an Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen begonnen. In 28 Impfzentren… zur Detailseite
Schrittweiser Wiederbeginn des eingeschränkten Regelbetriebs an Schulen und Kindergärten in Thüringen ab 22. Februar
Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen… zur Detailseite
Datenschutzbeauftragter leitet Anhörungsverfahren wegen LSV-Instagram-Streams ein.
Minister Holter: Hier muss ein Missverständnis vorliegen. Leon Schwalbe: Einschränkung würde Arbeit behindern. zur Detailseite
Ein Weihnachtsgruß des Ministers und der Staatssekretärin
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, kurz: liebe… zur Detailseite
Kabinett beschließt Kindergartenschließung ab 16. Dezember und weitere Details
Die Länder und der Bund haben sich am Sonntag auf drastische Eindämmungsmaßnahmen für die Zeit zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar geeinigt,… zur Detailseite
Informieren Sie sich auch über
Thüringer Transparenzportal
Informationen der Verwaltung sind für die Öffentlichkeit grundsätzlich offen und transparent zugänglich. Leitlinie für dieses Handeln ist das Thüringer Transparenzgesetz. Das umfassende Informationsrecht soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Die proaktive Bereitstellung von Daten befördert auch die Möglichkeiten, diese zum Zwecke der Bereitstellung neuer Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen weiterzuverwenden.