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Verbeamtung
→ Ärztepool und Einstellungsuntersuchung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Kabinettbeschluss der Landesregierung vom 28. Februar 2017 wurde die Entscheidung getroffen, die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Thüringen ab dem 1. August 2017 wieder zu verbeamten.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich erfolgreich auf eine Stelle bei einem Staatlichen Schulamt beworben haben, können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, verbeamtet werden.
Weitergehende Informationen werden mittels des nachfolgenden Frage-Antwort-Katalogs bereitgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Frage-Antwort-Katalog lediglich um eine Übersicht zu wichtigen Punkten der Verbeamtung und zum Beamtenverhältnis handelt. Die Ausführungen entbinden Sie nicht, sich selbst eingehend über die Grundlagen/Folgen des Beamtenverhältnisses zu informieren.
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Präsentation Rente bei Verbeamtung der Rentenversicherungsanstalt Thüringen
- Präsentation des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen zur Verbeamtung von Lehrkräften in Thüringen
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Rahmen der Verbeamtung
FAQs auf einen Klick
(Stand: 17. November 2021)
Ärztepool
AUFRUF an die Ärzteschaft
Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, ihre Bereitschaft zu erklären, im Auftrag des Landes Eignungsuntersuchungen für zu verbeamtende Lehrerinnen und Lehrer durchzuführen.
Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, auch zukünftig Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis zu übernehmen. Die für die Verbeamtung gesetzlich vorgeschriebene Feststellung der gesundheitlichen Eignung soll von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Hierzu soll ein Ärztepool gebildet werden, dem Allgemeinmediziner und Fachärzte (insbesondere Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Augenärzte, Orthopäden und Hausärztliche Internisten) angehören. Es besteht Wahlfreiheit für die Lehrerinnen und Lehrer bei der Auswahl einer Ärztin oder eines Arztes aus dem Ärztepool.
Liste der Fachärztinnen und Fachärzte für » weiterführende Untersuchung «
Beachten Sie bitte, dass die Listen fortlaufend aktualisiert werden.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber sowie Lehrerinnen und Lehrer:
- Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Amtsärztin oder zuständigen Amtsarzt oder an eine Ärztin oder einen Arzt aus der Liste »Liste der niedergelassenen Hausärztinnen und -ärzte sowie der Internistinnen und Internisten, für die Einstellungsuntersuchung«. Diese Ärztinnen und Ärzte führen die Erstuntersuchung durch und erstellen das ärztliche Gutachten.
- Bitte beachten Sie, dass Sie das ärztliche Gutachten in Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt einreichen. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin zu bemühen.
- Sollten weitere Untersuchungen notwendig werden, erfolgt eine Überweisung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt aus der Liste »Liste der Fachärztinnen und Fachärzte für weiterführende Untersuchung«.
- Die Kosten der ärztlichen Untersuchung sind zunächst von Ihnen zu übernehmen. Das Land wird im Anschluss daran, Ihnen die entstandenen Kosten auf Antrag erstatten. Um den Kostenausgleich vornehmen zu können, werden Sie gebeten, die verauslagte Rechnung bei ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Die Bearbeitung wird sich über einen geraumen Zeitraum erstrecken. Es wird gebeten, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Unterlagen für Lehrerinnen und Lehrer
Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis
Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte
Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses
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Unterlagen für Ärztinnen und Ärzte
Vereinbarung zwischen Ärztin / Arzt und dem Land
Ärztliches Zeugnis zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe
Hinweise für das Ausfüllen des Ärztlichen Zeugnisses
Zusätzliche ärztliche Untersuchung / Befunde
Dank gilt dem Land Baden-Württemberg für die zur Verfügung gestellten Formulare, auf deren Grundlage das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Formulare für die ärztliche Untersuchung erarbeitet hat.