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In diesem Bereich finden Sie schulorganisatorische Themen. Informationen zu den ► Schularten in Thüringen stehen im Bereich Bildung bereit.
Allgemeines, Verfahren, FAQ
Bewerbungstermine
Anerkennung Abschlüsse für Vorbereitungsdienst
Ansprechpartner und Kontaktdaten
Seminarschulen und Seminarschulverbünde
Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt schulartbezogen an Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung und an Schulen. Ergänzend können Schulen beauftragt werden, Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars wahrzunehmen: Seminarschulen und Seminarschulverbünde.
Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter (Lehramtsbefähigung) abgeschlossen:
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert grundsätzlich 18 Monate.
Landesprüfungsamt für die Lehrämter
Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum Einstellungstermin 1. August 2019
Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum Einstellungstermin 1. Februar 2020
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO)
Im Jahr 2020 stellt Thüringen Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Grundschule, an Regelschule, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik zu folgenden Terminen ein.
1. Februar 2020
12. September 2019
1. Mai 2020
3. Januar 2020
1. August 2020
9. März 2020
1. November 2020
18. Juni 2020
Über die Termine, Fristen und die Bewerbungsmodalitäten für den jeweils anstehenden Einstellungstermin können Sie sich imMerkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter informieren. Enthalten sind auch Nutzerhinweise zum Ausfüllen der Onlinebewerbung.
Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgt onlinegestützt unterhttps://vorbereitungsdienst.tmbjs.de
Ihre Bewerbung gilt grundsätzlich für den nächsten Einstellungstermin. Sofern Sie nicht zum Einstellungstermin 1. Mai 2020 eingestellt werden, wird Ihre Bewerbung automatisch in das Verfahren zum Einstellungstermin 1. August 2020 einbezogen.
Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung gilt dieThüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
Nein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS). Bewerbungen, die nach dem Ausschlusstermin für die Bewerbung eingehen, können nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.
Nein. Auch hier zählt der Eingang des Antragsformulars und der dazugehörigen Anlagen im TMBJS (Poststempel des TMBJS).
Nach Eingang der Unterlagen im TMBJS werden alle Daten, die erfasst wurden, elektronisch übermittelt. Es werden nur die Daten ausgedruckt übermittelt, die unterzeichnet werden müssen und/oder wegen der Unterschrift eine besondere Relevanz haben.
Wählt der Bewerber „Bewerbung löschen“, so hat dies zur Folge, dass
Sie müssen dann, mit Ihren Zugangsdaten, eine neue Bewerbung erstellen und diese an das TMBJS senden.
Bitte halten Sie die Ausschlussfristen (siehe Merkblatt) ein und geben Sie in Ihrem Anschreiben das Lehramt an. Auch für die Nachreichungen gilt der Eingangsstempel des TMBJS, nicht der Poststempel.
Sollte die Einhaltung der Fristwahrung des Nachreichtermins gefährdet sein, wird eine vorläufige Bescheinigung über die abgeschlossene Prüfung, aus der die Gesamtnote und die abgeschlossenen Fächer hervorgehen, akzeptiert.
Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses zwingend erforderlich. Das endgültige Zeugnis ist umgehend nachzureichen.
Bitte denken Sie daran, die vorläufige Bescheinigung auch an die Anerkennungsstelle zu senden, wenn Sie in einem anderen Bundesland (nicht Thüringen) studiert haben.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung im TMBJS eine Eingangsbestätigung und zusätzlich das notwendige Schreiben zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses. Das erweiterte Führungszeugnis der Belegart OE ist vom Bewerber bei der Meldestelle zu beantragen und wird dem TMBJS direkt vom Bundesamt für Justiz übersandt.
Ja. Mit dem Antrag können Sie eine Reihung der Wünsche nach den Schulamtsbereichen Seminarschulen und Seminarschulverbünden des jeweiligen Lehramtes vornehmen. Es stellt aber lediglich eine Orientierung im Zulassungsverfahren dar, falls die Ausbildungsgegebenheiten eine Wahlmöglichkeit zulassen. Ein Anspruch kann nicht abgeleitet werden.
Nach der Zulassung erhalten die Staatlichen Schulämter, Seminarschulen und Seminarschulverbünde die persönlichen Daten des Bewerbers. Das zuständige Staatliche Schulamt weist Ihnen zeitnah eine Ausbildungsschule zu.
Bitte informieren Sie die Mitarbeiter des TMBJS über längere Abwesenheiten. Sie haben die Möglichkeiten eine Ersatzanschrift, abweichende Telefonnummern oder bevollmächtigte Personen anzugeben. Bitte reichen Sie gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht ein.
Ja. Bitte zeigen Sie eine bestehende Schwangerschaft möglichst frühzeitig (Datum des voraussichtlichen Entbindungstermins) an. Eine Schwangerschaft verhindert keinesfalls die Teilnahme am Auswahlverfahren oder gar die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt.
Ja. Auf Antrag kann bei Vorliegen der in § 62 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 14. August 2014 (GVBl. S. 472) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 ThürAZStPLVO genannten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abgeleistet werden. Der Antrag soll spätestens mit Beginn des Vorbereitungsdienstes beim zuständigen Staatlichen Schulamt gestellt werden.
Bewerber werden zu dem von dem TMBJS festgelegten und bekannt gegebenen Einstellungstermin zum Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt zugelassen. Kann der Bewerber den Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin nicht antreten, so hat er rechtzeitig vor dem Einstellungstermin einen Antrag auf Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. In diesem Fall kann der Bewerber beim Vorliegen der Voraussetzungen nur eingestellt werden, wenn das TMBJS die Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich genehmigt (siehe § 5 Abs. 1 ThürAZStPLVO).
Ja. Grundsätzlich kann auf Antrag des Lehramtsanwärters Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder Zeiten der während des betreffenden Lehramtsstudiums absolvierten Praktika auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich sind. (siehe § 25 Abs. 1 Thüringer Lehrerbildungsgesetz in Verbindung mit § 7 ThürAZStPLVO). Die Anträge müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden und werden bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes durch das zugehörige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Studienseminar entschieden.
Davon unberührt bleibt die Prüfung der Verkürzung von Amts wegen, die Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt wird.
Amtsblatt TMBJS 01-2019Amtsbaltt TMBJS 10-2019
Schulart
Name
Telefonnr.
E-Mail-Adresse
Termine für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail (siehe Übersicht der Ansprechpartnerinnen).
(Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen und Gleichstellung von Abschlüssen)
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Thüringen gelten nach der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2013 (GVBl. S. 249), folgende Regelungen:
Bewerber, die in Thüringen die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene Bachelor- und Master-Prüfung abgelegt haben, können sich ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses für den Vorbereitungsdienst bewerben.
Alle anderen Bewerber müssen zunächst beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses stellen. Dieser Anerkennungsbescheid ist den Bewerbungsunterlagen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Thüringen innerhalb der im jeweiligen Merkblatt festgelegten Frist beizufügen bzw. nachzureichen.Im Einzelnen gelten dafür folgende Regelungen:
Nach den Bestimmungen in § 3 Absatz 1 der oben genannten Verordnung kann zur pädagogisch-praktischen Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zugelassen werden, wer einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
Wer einen Abschluss nach Nr. 1 nachweist, erhält auf Antrag über die allgemeine Anerkennung eine entsprechende Bescheinigung durch das Ministerium. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Thüringen ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. Nähere Informationen zur Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung für in Thüringen erworbene lehramtsbezogene Bachelor-Master-Hochschulabschlüsse sind auf der Webseite des TMBJS enthalten: Anerkennung lehramtsbezogener Bachelor-Master-Abschlüsse
Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse nach Nr. 2 bis 4 und die Gleichstellung der Abschlüsse nach Nr. 5 und 6 ist durch einen Anerkennungsbescheid des Ministeriums nachzuweisen. Die Gleichstellung nach Nr. 5 erfolgt, wenn nach der vom Antragsteller nachgewiesenen Ausbildung nur ein Fach als Ausbildungsfach bestimmt werden kann.
In dem Anerkennungsbescheid werden die Ausbildungsfächer bestimmt, in denen der Bewerber den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt in Thüringen ableisten kann, sowie die für das Zulassungsverfahren maßgebliche Note festgelegt, die sich aus den Regelungen des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter vom 2. November 1993 (GVBl. S. 644) in der jeweils geltenden Fassung ergibt. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Das Ministerium bestimmt die dem Antrag beizufügenden Unterlagen und Antragsfristen.Informationen zu den Anerkennungsverfahren
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
Die zweite Phase der Lehrerbildung, die pädagogisch-praktische Ausbildung in einem schulartbezogenen Vorbereitungsdienst, wird in Thüringen ergänzend zu den Staatlichen Studienseminaren durch Ausbildungsschulen, die Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars allein (Seminarschule) oder als Verbund im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung (Seminarschulverbund) wahrnehmen, durchgeführt.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Seminarschulen finden Sie im Thüringer Schulportal.
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