Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im schulischen Bereich
Im Punkt II der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement finden sich einige gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsschutz im schulischen Bereich. Die in Anlage 1 dargestellten Handlungsleitfäden, Vereinbarungen und Handreichungen ergänzen diese Regelungen.
Der Arbeitsschutz dient der Senkung des Risikos arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen sowie der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Jede Säule des Gesundheitsmanagements GUT GEHT´S ist mit Handlungsfeldern untersetzt, die die Bandbreite an Maßnahmen widerspiegeln.
Arbeitsschutz | Integratives Personal-management | Gesundheitsförderung |
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Ansprechpersonen an den Staatlichen Schulämtern
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen den Dienststellenleitenden, Schulleitungen und anderen schulischen Akteuren beratend und unterstützend bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zur Seite.
Staatliches Schulamt Mittelthüringen | Volker Schlegel Robert Kothe |
Staatliches Schulamt Nordthüringen | Katrin Plescher Telefon: 036074 37 551 katrin.plescher@schulamt.thueringen.de |
Staatliches Schulamt Ostthüringen | Antje Mai Raik Trefflich |
Staatliches Schulamt Südthüringen | N.N. |
Staatliches Schulamt Westthüringen | Katrin Mauersberger Telefon: 0361 57 3415 119 katrin.mauersberger@schulamt.thueringen.de |
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten
Der Freistaat Thüringen hat mit der Medical Airport Service GmbH (MAS) einen Vertrag zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Landesbediensteten abgeschlossen. Die Beauftragung von Leistungen erfolgt über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Bei Untersuchungs- oder Beratungsbedarf müssen sich die Schulleitungen oder Bediensteten an diese wenden.
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte zählen u.a.:
- Beratung des Dienststellenleiters bei Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen,
- Beratung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels und der Wiedereingliederung,
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Infektionsgefährdung, Lärm)
- Unterstützung bei der Umsetzung des Mutterschutzes
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Stimmprävention (Grund- Aufbau-, Übungskurse)
Neben den arbeitsmedizinischen Leistungen bietet die MAS GmbH eine Vielzahl präventiver Angebote und Maßnahmen für das pädagogische Personal. Diese werden durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit an den Staatlichen Schulämtern koordiniert und sind kostenfrei. Unter dem Themenfeld Gesundheitsförderung sind hierzu vertiefende Informationen zu finden.
Kontaktdaten zum Erfurter Standort der MAS GmbH
AmPulverschuppen 2
99095 Erfurt
Telefon: 0361 3803 9260
Beurteilung der Arbeitsbedingungen / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitgeber sind nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die vorhandenen Arbeitsbedingungen stetig zu beurteilen und in diesem Zusammenhang Gefährdungen zu ermitteln.
Im schulischen Kontext trägt die Schulleitung hierfür die Verantwortung. Unterstützung kann die Führungskraft bei den Gefährdungsbeurteilungen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder weiteren geeigneten Personen erhalten.
Die Beurteilung der Gefahrenquellen ist dabei kein einmaliger Prozess, sondern erhält einen festen Platz im schulischen Alltag.
Die Dokumentation der Ergebnisse, daraus resultierende Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrollen zählen zu den verpflichtenden Aufgaben der Schulleitung. Zudem besteht die Informationspflicht zu erfassten Gefährdungen und geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen gegenüber den Beschäftigten.
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
- unzureichende Qualifikationen und Unterweisungen der Beschäftigten
- psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz
Das Berufs- und Privatleben hat an Tempo und Vielfalt zugelegt. So werden die Aufgaben und Ansprüche an die Menschen zahlreicher und komplexer. Die Gesundheit muss folglich im Zusammenspiel möglichst aller Einflüsse betrachtet werden. Nur ein gesundes und starkes Team kann die Herausforderungen in den Thüringer Schulen meistern.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung fokussiert daher konkret Belastungs- und Beanspruchungsfaktoren im Arbeitsalltag.
Zur Unterstützung der Thüringer Schulen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung entwickelte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit dem arbeitsmedizinischen Dienstleister ein Tool, welches mit geringem Zeitaufwand ermöglicht, schulinterne psychische Belastungsfaktoren zu ermitteln und zu dokumentieren. Begleitet wird der Prozess von Fachkräften der MAS GmbH.
Knapp 300 Schulen haben bisher die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Unterstützung des TMBJS durchgeführt. Im Ergebnis entstanden unter anderem unterschiedlicher präventive und gesundheitsförderliche Angebote, die hier zu finden sind.
Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
Die Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe ist vielseitig und orientiert sich stark an den Bedarfen der Hilfesuchenden.
Die Suchtbeauftragten der Staatlichen Schulämter stehen betroffenen oder von Abhängigkeit bedrohten Landesbediensteten in Thüringen beratend und unterstützend zur Seite. Auch die Bildungseinrichtungen können sich direkt mit ihren Fragen an die zuständigen Mitarbeitenden wenden.
Die Vertraulichkeit wird dabei stets gewahrt.
Für alle Thüringer Schulen gilt die Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.

Ansprechpersonen an den Staatlichen Schulämtern:
Staatliches Schulamt Mittelthüringen
Staatliches Schulamt Nordthüringen
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Aufgaben von Suchtbeauftragten
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere bzw. stillende Beschäftitgte und ihr Kind/ihre Kinder stellt der Gesetzgeber unter besonderen Schutz. Im Schuldienst liegt die Umsetzungsverpflichtung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Schulleitung.
Rechtliche Grundlagen:

Werdende Mütter im Thüringer Schuldienst
Handlungsanleitung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Schulleiterinnen und Schulleiter
weiterführende Informationen:
Staatliches Schulamt Südthüringen
Arbeits-, Dienst- und Wegeunfall
Gemäß § 8 Sozialgesetzbuch 7 sind Arbeitsunfälle zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
Der § 8 Sozialgesetzbuch 7 definiert zudem den Begriff Wegeunfall.
Schüler und Schülerinnen sowie das pädagogische Personal im Angestelltenverhältnis sind gemäß § 2 Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz gilt dabei während des Unterrichts, den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen. Auch der unmittelbare Hin- und Rückweg zur Schule ist versichert.
Informationen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende im Angestelltenverhältnis:
Unfallkasse Thüringen
Informationen für Lehrende im Beamtenverhältnis:
Thüringer Landesamt für Finanzen
weiterführende Informationen:
Staatliches Schulamt Südthüringen