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Das Thüringen Jahr: Engagiert für das Land

Erfurt

Das Thüringen Jahr: Engagiert für das Land

Das Thüringen Jahr ist eine freiwillige Tätigkeit in einem gesellschaftlichen Bereich über den Zeitraum von einem Jahr. Es ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen.

Das Thüringen Jahr bietet den Freiwilligen die Möglichkeit

  • Einblicke in den Arbeitsalltag in den unterschiedlichsten Bereichen unserer Gesellschaft zu erlangen,
  • sich über Berufe zu informieren und auszuprobieren,
  • ihre eigene Persönlichkeit zu stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln,
  • Begabungen zu entdecken und eigene Grenzen zu erfahren,
  • die Gesellschaft aktiv mit zu gestalten,
  • persönliche Erfahrungen zu sammeln und zu lernen, sich auch für andere bewusst einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.


Bürgerschaftliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt zählt zu den unverzichtbaren Grundpfeilern unserer Demokratie. Es hält unsere Gesellschaft zusammen, macht sie lebendig und lebenswert. Besonders erfreulich ist, dass sich auch immer mehr junge Menschen gern und aktiv für andere und unsere Gesellschaft einbringen. Sie haben den Wunsch nach geselligem Miteinander, nach Selbsterfahrung, Selbstbestimmung und Anerkennung. Zugleich sind sie gerade mit Blick auf die Lehrstellen- oder Studiensuche auf den Erwerb von Erfahrungen und Kompetenzen angewiesen, die ihnen den Weg ins Berufs- oder Studienleben erleichtern.

Mit dem Thüringen Jahr wollen wir junge Menschen ganz praktisch an bürgerschaftliches Engagement heranführen und ihnen die Möglichkeit geben, sich für andere oder einen guten Zweck ein Jahr lang einzusetzen. Junge Menschen, die ein Thüringen Jahr leisten, können dabei gleichzeitig auch selbst etwas für sich tun sowohl hinsichtlich ihrer persönlichen Entwicklung als auch im Hinblick auf ihre berufliche Qualifikation und Orientierung. Sie können sich ausprobieren und neue Tätigkeitsbereiche erschließen, ins Leben hineinzuwachsen und somit Einblicke in unterschiedlichste Lebens- und Arbeitsbereiche erhalten.

Das Thüringen Jahr ist also ein Gewinn für jeden einzelnen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Denn ohne den freiwilligen Einsatz der jungen Menschen während ihrem Freiwilligendienst gäbe es in sehr vielen Bereichen Angebote und Dienstleistungen nicht, die wir als selbstverständlich ansehen. Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenclub, in Jugendverbänden, in der Schule, bei freiwilligen sozialen oder karitativen Diensten, in Kirchgemeinden, bei der Jugendkulturarbeit oder im Kunstvereinen, bei der Denkmalpflege oder bei Initiativen im Umwelt- oder Naturschutz – überall ist das freiwillige Engagement von besonderer Bedeutung.

Alle jungen Thüringerinnen und Thüringer sind aufgerufen, am Thüringen Jahr teilzunehmen und auf diese Art Verantwortung zu übernehmen. Das Thüringen Jahr macht Spaß und Freude, es bringt wertvolle Erfahrungen und Impulse für unser Land. Nutzen Sie Ihre Chance! Entdecken Sie, was geht!

Träger

Vereine, Verbände und Institutionen, die ein Thüringen Jahr anbieten, erfüllen als Träger in den verschiedenen Einsatzbereichen die nachfolgenden Bedingungen.

Der jeweilige Träger des Thüringen Jahres

  • trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Freiwilligenjahres,
  • betreut und berät die Freiwilligen,
  • organisiert den praktischen Einsatz in der Einsatzstelle,
  • vermittelt die Freiwilligen in die Einsatzstellen,
  • besucht die Freiwilligen in den Einsatzstellen,
  • berät die Freiwilligen und Einsatzstellen in Konfliktsituationen,
  • übernimmt die Betreuung und Anleitung der Einsatzstellen,
  • ist Vertragspartner zwischen Einsatzstelle und Freiwillige,
  • übernimmt die Planung, Durchführung und Finanzierung der Begleitseminare,
  • trifft Regelungen zur Auszahlung der entsprechenden Vergütung an die Freiwilligen,
  • organisiert die Anmeldung und Beitragszahlung der Freiwilligen bei den jeweiligen Versicherungsträgern,
  • sichert die Gesamtfinanzierung,
  • steht als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Thüringen Jahr zur Verfügung.

Grundlegende Informationen

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und in männlicher Form.

Teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Wohnsitz in Thüringen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren), aber bei Beendigung noch nicht 27 Jahre alt sind.

Sie dürfen nicht in einem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.

Das Thüringen Jahr ist ein Jugendbildungs- und Orientierungsjahr für einen Zeitraum von zwölf zusammenhängenden Monaten. Es müssen mindestens sechs Monate geleistet werden. Das Thüringen Jahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

Neben der praktischen Arbeit in den Einsatzstellen finden pro Jahr mindestens 25 Seminartage in Form von Block- und Einzelseminaren statt.

Die Seminare werden von den pädagogischen Fachkräften der Träger organisiert und durchgeführt. Die Seminare gelten als Arbeitszeit, deshalb ist die Teilnahme Pflicht.

Das Thüringen Jahr bietet dem Freiwilligen neue Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten und Ausblicke auf einen zukünftigen Arbeitsalltag. Es setzt bei den Fähigkeiten und Stärken an, ermöglicht Partizipation, fördert Mobilität, Flexibilität und Verantwortungsbereitschaft.

Die Einrichtung, in der das Thüringen Jahr geleistet wird, ist die Einsatzstelle. Sie ist für alle Fragen der praktischen Arbeit zuständig. Dabei werden die Freiwilligen in der jeweiligen Einsatzstelle von Fachkräften betreut und angeleitet.

Das Thüringen Jahr bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Einsatzstellen gibt es u. a. im sozialen, ökologischen, sportlichen, kulturellen und denkmalpflegerischen Bereich.

Förderung und Rechtsgrundlagen

Finanziert wird das Thüringen Jahr durch den Europäischen Sozialfonds, den Bund, den Freistaat Thüringen und die Einsatzstellen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Thüringen Jahres ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 26. Mai 2008. In diesem Gesetz sind alle Leistungen und die Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst festgelegt.

Weiterführende Informationen

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Bundeskindergeldgesetz

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres

    • Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Thüringen, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren) aber noch nicht 27 Jahre alt sind.

    • Das Thüringen Jahr beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres.

    • Die Anleitung ist Bestandteil der im Gesetz vorgeschrieben pädagogischen Begleitung und beinhaltet die Einarbeitung, die Erarbeitung der individuellen Lernziele, das Führen von Reflexions- und Auswertungsgesprächen und auch die Betreuung während des gesamten FSJ- Einsatzes. Die Verantwortung hierfür liegt beim FSJ-Träger und den Einsatzstellen.

    • Arbeitskleidung wird, sofern dies in der Einsatzstelle erforderlich ist, unentgeltlich von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt.

    • Wenn Freiwillige im Anschluss an ihr Thüringen Jahr nicht direkt einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz finden, müssen sie sich drei Monate vor Beendigung des Thüringen Jahres bei der Agentur für Arbeit melden, Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn im Rahmen des Thüringen Jahres 12 Monate gearbeitet wurde.

    • Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen des Thüringen Jahres und dem jeweiligen Träger bzw. der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis darstellt, wird der freiwillige Dienst während des Thüringen Jahres hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, wie bspw. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz.

    • Das Thüringen Jahr ist eine Vollzeitbeschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der in der Einsatzstelle üblichen Arbeitszeit bis maximal 40 Stunden. Zwingend anfallende Überstunden oder Wochenenddienste sind zeitnah mit Freistunden abzugelten. Eine Schlechterstellung gegenüber anderen Mitarbeitern der Einsatzstelle darf nicht erfolgen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Es ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen. Die stattfindenden Seminare sind für die Jugendlichen Pflichtveranstaltungen und gelten als Arbeitszeit.

    • Die Einrichtung übernimmt Verantwortung für den jungen Menschen, der sich im Thüringen Jahr engagieren will. Für die Betreuung und Beratung des Jugendlichen während dieser Zeit ist ein konkreter Ansprechpartner bzw. Anleiter zu benennen. Die Einsatzstelle unterstützt den jungen Menschen im Thüringen Jahr bei der Entwicklung seiner Persönlichkeit und dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen für seinen Lebens- und Berufsweg. Das Thüringen Jahr ist als eine Bildungsmaßnahme angelegt. Es bietet dem Freiwilligen die Möglichkeit der Integration in die alltäglichen Arbeitsabläufe.

    • Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz übernimmt der Träger die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Freiwilligendienstes. Die Dienstaufsicht und Teile der Fachaufsicht realisiert die Einsatzstelle auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Freiwilligen und dem Träger. Weiterhin sorgt der Träger für die Vernetzung von Einsatzstellen und Jugendlichen. Er besucht die Einsatzstellen, um sich über die Arbeit der Einrichtung und des Freiwilligen zu informieren oder bei Bedarf in Konfliktfällen zu vermitteln.

    • Freiwillige erhalten für die Dauer des Thüringen Jahres einen Ausweis. Gegen Vorlage dieses Ausweises können Schülerermäßigungen, wie Fahrpreisermäßigung oder ermäßigte Eintrittspreise z. B. für Kino, Museum, Schwimmbad, Volkshochschulkurse gewährt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisermäßigungen.

    • Die Freiwilligen erhalten zu Beginn und am Ende des Thüringen Jahres durch ihren Träger eine Bescheinigung. Die zu Beginn erteilte vorläufige Bescheinigung dient zum Nachweis gegenüber Behörden, bspw. beim Antrag auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Die am Ende ausgestellte Bescheinigung ist u. a. hilfreich für die Anerkennung des Thüringen Jahres als Praktikum oder Wartesemester für das Studium. Diese Bescheinigung muss die Erklärung enthalten, dass die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes während der Durchführung des freiwilligen Dienstes beachtet wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Zulassungsbescheid des Trägers und zum Teilnahmezeitraum erforderlich.

    • Die Betreuung während dem Freiwilligendienst wird zum einem durch die in den Einsatzstellen benannten Verantwortlichen und zum anderen durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers geleistet.

    • Deine Bewerbung sollte schriftlich bis 30. April für das ab September desselben Jahres beginnende Thüringen Jahr bei einem anerkannten Träger vorliegen. Spätere Bewerbungen sind jederzeit möglich. Beizufügen sind der Bewerbung: Lebenslauf, Passbild, Kopie des letzten Zeugnisses, ggf. bereits vorhandene Ausbildungs- und Praktikumsnachweise, frankierter Rückumschlag. Eine Bewerbung über das Internet ist bei einigen Trägern auch möglich. Hier findet man meistens auch trägerspezifische Bewerbungsbögen.

    • Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

    • Das Thüringen Jahr dauert in der Regel zwölf zusammenhängende Monate; es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August. Es müssen mindestens sechs Monate geleistet werden. Eine Verlängerung ist im Einzelfall und im Ermessen des Trägers möglich.

    • Einrichtungen, in denen die Freiwilligen des Thüringen Jahres arbeiten, sind die Einsatzstellen. Sie sind für alle Fragen der praktischen Arbeit zuständig. Die Vermittlung an die Einsatzstelle erfolgt durch den Träger.

    • Den Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Thüringen Jahres sind fast keine Grenzen gesetzt. Derzeit wird das Thüringen Jahr in folgenden Einsatzfeldern durchgeführt: Altenhilfe, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe einschl. Familienbildung und -pflege, Frauenarbeit, Krankenpflege, außerunterrichtliche Betreuung an Schulen, Sport, Kultur, Denkmalpflege, Archäologie, Naturschutz und Umwelt.

    • Bei Vorlage ihres Teilnehmerausweises können die Freiwilligen des Thüringen Jahres im Öffentlichen Personennahverkehr und bei der Bahn den vergünstigten Tarif für Schüler, Studenten, Auszubildende erhalten. Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet. Fahrtkosten zu den Seminaren werden vom Träger erstattet.

    • Das Thüringen Jahr wird durch den Europäischen Sozialfonds, den Bund und den Freistaat Thüringen gefördert. Die Einsatzstellen beteiligen sich monatlich im Thürigen Jahr mit einem entsprechenden Betrag an der Finanzierung des jeweiligen Einsatzplatzes und sorgen dafür, dass der Freiwillige haftpflichtversichert ist. Näheres wird in der Vereinbarung geregelt.

    • Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Thüringen, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren) haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind.

    • Grundsätzlich können Freiwillige während des Thüringen Jahres Bewerbungstermine wahrnehmen; die Entscheidung über die insoweit erforderliche Freistellung liegt jeweils im Ermessen der Einsatzstelle.

    • Es wird empfohlen, den interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen während des Bewerbungsverfahrens die Gelegenheit zur Hospitation in der Einsatzstelle zu geben.

    • DasJugendarbeitsschutzgesetz ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren anzuwenden.

    • Bei der Gewährung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen sowie weiteren kinderbezogenen Leistungen wird das Thüringen Jahr mit der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt. Kindergeld wird bis Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Die Einkommensgrenzen nach dem Bundeskindergeldgesetz sind zu beachten.

    • Im Krankheitsfall muss der Krankenschein umgehend vorgelegt werden. Das Taschengeld und die Geldersatzleistungen werden während der Krankheit in der Regel bis zu einer Dauer von 6 Wochen fortgezahlt.

    • Während des Thüringen Jahres sind die Freiwilligen als eigenständige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit nicht mehr über ihre Eltern versichert. Die Beiträge werden vom Träger oder der Einsatzstelle überwiesen. Nach Abschluss des Thüringen Jahres ist der Eintritt in die Familienversicherung wieder möglich.

    • In Abhängigkeit von der jeweiligen Vereinbarung ist eine Kündigung aus einem wichtigen Grund möglich. Das wäre beispielsweise der Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Genaueres wird in der Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und dem Freiwilligen geregelt. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.

    • Die Freiwilligen in Thüringen erhalten monatlich insgesamt 300 € überwiesen (Taschengeld von 150 € und eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale von 150 €), vollständige Übernahme der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und Arbeitskleidung, soweit dies in der Einsatzstelle erforderlich ist. Darüber hinaus haben die Freiwilligen Anspruch auf Urlaub, Weitergewährung des Kindergeldes/Kinderfreibetrages und der Waisenrente sowie auf Erteilung eines Zeugnisses. Ferner besteht die Möglichkeit der Anerkennung des Thüringen Jahres als Praktikum sowie auf Anrechnung von Wartesemestern. Im öffentlichen Personennahverkehr können Schülerermäßigungen gewährt werden.

    • Die Lohnsteuerkarte der Freiwilligen muss vor Beginn des Thüringen Jahres beim Träger bzw. der Einsatzstelle vorliegen. Sie ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde erhältlich, wo der Freiwillige den Hauptwohnsitz hat.

    • Am Ende des Thüringen Jahres bekommt der Freiwillige vom Träger eine Bescheinigung über die Ableistung seines Freiwilligendienstes. Diese muss u. a. den Zeitraum seines Dienstes beinhalten. Grundlage bildet die geschlossene Vereinbarung. Darüber hinaus kann der Freiwillige auch die Erstellung eines Zeugnisses fordern. Dieses wird in engem Austausch mit dem Träger und der Einsatzstelle erarbeitet. Bescheinigt werden darin neben den konkreten Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten auch die Bildungsinhalte sowie der Erwerb von Schlüsselkompetenzen.

    • Der Freiwilligendienst ist eine Vollzeitbeschäftigung. Nebentätigkeiten sind daher mit dem Träger und der Einsatzstelle abzusprechen.

    • Das Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt den Umfang der pädagogischen Begleitung. Sie umfasst die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen des Thüringen Jahres durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers sowie die Seminararbeit.

    • Das Thüringen Jahr wird auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 26. Mai 2008 sowie der in Thüringen jeweils geltenden  Richtlinie zur Durchführung eines Thüringen Jahres durchgeführt.

    • Das Thüringen Jahr ist ein Bildungsjahr. Dabei bilden die Seminare den theoretischen Rahmen. Die Freiwilligen nehmen daher an mindestens 25 Bildungstagen teil, die überwiegend in Form von Einzel- und Blockseminaren organisiert sind und in Verantwortung des Trägers durchgeführt werden. Zu den Inhalten der Seminararbeit gehören u. a.:

      • Vorbereitung auf und Reflexion über die Arbeit in den Einsatzstellen,
      • Vermittlung von Schlüsselqualifikationen,
      • Fragen der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, berufsbezogenen Beratung und Hilfe, Verbesserung der Berufsfähigkeit,
      • Vermittlung gesellschaftspolitischer Kenntnisse und
      • Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl.

      Die Bildungstage sind für den Freiwilligen verpflichtend. Der Freiwillige ist dementsprechend freizustellen. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit. Der Träger hat ein eigenständiges pädagogisches Konzept entwickelt und führt Blockseminare oder auch Einzelseminartage durch, deren Inhalte auch in Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen und den Freiwilligen festgelegt werden können. Die Seminare ermöglichen den Jugendlichen den Austausch mit anderen Freiwilligen über die gesammelten Erfahrungen in der Einsatzstelle. Es werden Fertigkeiten und Fähigkeiten für den täglichen Einsatz in der Einsatzstelle sowie Schlüsselqualifikationen wie kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit für den weiteren Lebens- und Berufsweg erworben.

    • Die Freiwilligen werden wie Auszubildende oder Beschäftigte behandelt, d. h. sie sind während des Thüringen Jahres in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden komplett vom Träger bzw. der Einsatzstelle gezahlt.

    • Bei der Bewerbung um einen Studienplatz kann das Thüringen Jahr als Wartezeit gelten. Vereinzelt rechnen Universitäten und Hochschulen das Thüringen Jahr auch als Praktikum an. Näheres dazu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Universität oder Hochschule zu erfragen.

    • Das Thüringen Jahr kann nur von einem nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassenen Träger durchgeführt werden. Dem Träger obliegen die Gesamtkoordination für die Dauer des Thüringen Jahres sowie die pädagogische Begleitung des Thüringen Jahres. Zudem ist er Vertrags- und Ansprechpartner sowohl für die Freiwilligen als auch für die Einsatzstellen.

      Gesamtliste Träger des Thüringenjahres

    • Im Einzelfall kann die Unterkunft von der Einsatzstelle gestellt werden. Nähere Informationen sind bei den jeweiligen Trägern zu erfragen.

    • Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Tage pro Kalenderjahr. Dauert der Einsatz weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs reduziert. Während der Seminare wird kein Urlaub gewährt. Für Jugendliche gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

    • Vor Beginn des Jugendfreiwilligendienstes ist zwischen dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es werden organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragen sowie auch Inhalte und Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Umfang und Inhalt sind gesetzlich vorgegeben. Weitere Absprachen können zwischen den Partnern getroffen werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist darüber hinaus die Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

    • Du bekommst monatlich insgesamt 300 € überwiesen. (Taschengeld von 150 € sowie eine monatliche Unterkunfts- und Verpflegungspauschale von 150 €). Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet.

    • Eine Freistellung für Bewerbungstermine, die Du während Deines Thüringen Jahres wahrnehmen willst, liegt im Ermessen der Einsatzstelle. Sie ist dazu nicht verpflichtet, doch kommt sie Dir hier sicher entgegen, wenn es rechtzeitig abgesprochen ist. Näheres dazu wird meistens auch in der Vereinbarung geregelt.

    • Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am Thüringen Jahr weitergezahlt.

    • Wenn Freiwillige des Thüringen Jahres eine eigene Wohnung unterhalten, kann Wohngeld beantragt werden, sofern sie sich nicht nur „vorübergehend abwesend vom Elternhaus“ aufhalten.

    • Am Ende des Thüringen Jahres können die Freiwilligen vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Thüringen Jahres fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen der Freiwilligen auf die Leistungen und die Führung während des Thüringen Jahres zu erstrecken. In das Zeugnis sind berufsqualifizierende Merkmale aufzunehmen.

    ABC
    Foto: freepik.com

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