Landesjugendhilfeausschuss
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt Aufgaben des Landesjugendamtes wahr. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- die Jugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er beschließt über die Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit sie nach § 85 Abs. 2 SGB VIII zur Zuständigkeit des überörtlichen Trägers gehören, mit Ausnahme der laufenden Geschäfte.
Er berät die Landesregierung bei der Verwendung der vom Land für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.
Die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses ist geregelt in der
Satzung für das Landesjugendamt des Freistaats Thüringen und in der
Geschäftsordnung für den Landesjugendhilfeausschuss Thüringen.
Termine und Tagesordungen
1. März 2021
14. Juni 2021
13. September 2021
6. Dezember 2021