Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe (JGH) orientiert sich am individuellen Recht eines jungen Menschen auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung.
Leistungen im Rahmen der JGH sind:
- Präventionsarbeit zur Vermeidung von Straftaten
- Mitwirkung und Begleitung junger Menschen und ihrer Erziehungsberechtigten im gesamten Verfahren
- Durchführung von sozialpädagogischen ambulanten Maßnahmen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Trainingskurse, Arbeits- und Betreuungsweisungen, Verkehrsunterricht und Drogenmaßnahmen
- Durchführung von stationären Maßnahmen zur U-Haftvermeidung
Gesetzliche Grundlagen
Richtlinien, Fachliche Empfehlungen, Arbeitsorientierungen
- Vereinbarung des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Gesundheit über Grundsätze der Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß §§ 71 Abs. 2 und 72 Abs. 4 JGG
- Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten zur Einstellung von Strafverfahren nach §§ 45 und 47 JGG
- Fachliche Empfehlungen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Fachliche Empfehlungen für Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII
- Fachliche Empfehlungen für die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
Aufgaben des Landesjugendamtes
- Unterstützung von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Rahmen von Fachberatung, Fachservice und Fortbildung
Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften und Gremien
- LAG Ambulante Hilfen zur Erziehung, AG Soz.-päd. Maßnahmen nach JGG
- DVJJ Thüringen
