Jugendarbeit
Jugendarbeit, auch als Jugendpflege oder allgemeine Jugendförderung bezeichnet, beinhaltet die von der Gesellschaft Jugendlichen und Heranwachsenden angebotenen Lern- und Sozialisationshilfen, die außerhalb von Schule und Beruf erfolgen, die Jugendliche unmittelbar ansprechen und von ihnen freiwillig angenommen werden.
Auf der Grundlage der für die Praxis der Sozialpädagogik maßgebenden Methoden, dem Gespräch, der vertiefenden Einzelhilfe, der Gruppenarbeit und der diese Methoden begleitenden Beratung der Mitarbeiter zielt Jugendpflege heute vornehmlich auf Bewusstseins- und Verhaltensbildung ab. Jugendarbeit ist damit ein Kernelement der Jugendhilfe.
Sie wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: die außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung.
Jugendbildungsarbeit
Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr das Feld der außerschulischen Jugendbildung hat sich in Thüringen zu einem professionellen Praxisfeld entwickelt. Jugendbildungseinrichtungen im Bereich der nonformalen außerschulischen Jugendbildung gehören in Thüringen zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen in Thüringen selbstbestimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können.
Jugendbildungseinrichtungen bieten durch ihren Charakter, mit ihren Angeboten, ihrer territorialen Lage und Größe die verschiedensten Möglichkeiten und Formen der außerschulischen Bildungsarbeit. In Kursen, Seminaren, Lehrgängen und Tagungen eröffnen sie jungen Menschen Angebote der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII. Gleichzeitig dienen sie der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter/-leiterinnen sowie der Fortbildung hauptberuflicher Mitarbeitender in der Jugendarbeit.
Für Thüringen liegt eine liegt eine Definition für Jugendbildungseinrichtungen vor, die qualitativen und quantitativen Standards beschreibt:
Definition von "Jugendbildungseinrichtung" in Thüringen
Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
(Stand Dezember 2016)
CJD Schloss Oppurg-Europäisches Bildungszentrum
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda
Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche
Internationales Jugendgästehaus Jena
Jugendausbildungs- und begegnungszentrum Schloss Sinnershausen
Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad Heiligenstadt
Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle
Jugendhaus St. Sebastian Erfurt
Kinder- und Jugendbauernhof Kleinberndten
Kinder- und Jugendbauernhof Siloah e. V.
Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster
Jugendbildungsstätte Junker Jörg
CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen
Internationale Jugendbegegnungsstätte Stiftung Gedenkstätten Buchenwald
Naturfreundehaus „Thüringer Wald“
Jugendsozialarbeit
Ziel der Jugendsozialarbeit ist die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration von in diesen Bereichen benachteiligten jungen Menschen. Dazu leistet sie sozialpädagogische Hilfe- und Unterstützungsangebote, die bereichsübergreifend und in Kooperation mit anderen Stellen organisiert sind.
Jugendsozialarbeit trägt damit zu mehr Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe bei. Ihre Handlungsfelder umfassen unter anderem Schulsozialarbeit, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte, Jugendwohnen, mädchen- und jungenspezifische Ansätze, Migrationshilfen für junge Aussiedler-/innen und Ausländer/-innen und aufsuchende Jugendsozialarbeit.
- Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderungsgesetz (SGB III)
- Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
- Kooperationsempfehlung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Kultusministeriums, des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt/Thüringen, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages zur beruflichen Eingliederung benachteiligter junger Menschen
- Richtlinien zur investiven Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Unterstützung von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Rahmen von Fachberatung, Fachservice und Fortbildung
- Entwicklung von Arbeitshilfen und Begleitung von Modellprojekten des Landes Thüringen
- Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Fachgruppe Jugendsozialarbeit)
- Thüringer Arbeitskreis der Jugendsozialarbeiter
Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände und Jugendgruppen in Thüringen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft. Die von ihnen verfolgten spezifischen Werte, die von unterschiedlicher gesellschaftlicher Einstellung geprägt sind, bewirken jugendliches Interesse und Engagement bei der Verfolgung deren sozialer und politischer Ziele.
Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten demokratische Prozesse erlernen und erproben können. Es sind Orte der Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen, der sozialen und kulturellen Bildung und der Freizeit und Begegnung. Als selbst organisierte Zusammenschlüsse arbeiten Jugendverbände und Jugendgruppen eigenverantwortlich und bestimmen ihre Zwecke autonom.
- SGB VIII - § 11 Jugendarbeit, § 12 Förderung der Jugendverbände
- Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz (ThürKJHAG - § 16 Förderung der Jugendarbeit, § 17 Förderung der Jugendverbandsarbeit)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP)
- Förderung der überregionalen Arbeit der im Landesjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände
- Zusammenarbeit mit Jugendverbänden und Landesjugendring auf Landesebene
- Durchführung von Fachveranstaltungen für Fachkräfte
- Anregung, Beratung und fachliche Begleitung bei der Planung eines bedarfsgerechten Angebots von Maßnahmen, Diensten und Veranstaltungen