Fortschreibung Landesjugendförderplan 2023 bis 2027
Am 26. April 2021 hat die Arbeitsgruppe des Landesjugendhilfeausschusses zur Erarbeitung des Landesjugendförderplanes 2023 bis 2027 (Planungsgruppe) ihre Arbeit aufgenommen. In einem mehrmonatigen Prozess ist sie für die Erarbeitung des kommenden Landesjugendförderplanes verantwortlich. Der gesamte Erarbeitungsprozess baut auf eine starke Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe in Thüringen, die ihre Expertise, ihre Anregungen und Hinweise in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit einbringen möchten. Zur Umsetzung dieser Zielstellung erfolgt auf dieser Internetseite eine fortlaufende Prozessdokumentation zu wichtigen Terminen und entscheidenden Zwischeninhalten im Erarbeitungsprozess.
Nach § 18 Abs. 1 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) stellt das Landesjugendamt einen Landesjugendförderplan auf, der den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit von landesweiter Bedeutung mit den dafür erforderlichen Gebäuden und Räumlichkeiten sowie den notwendigen Fach- und Hilfskräften feststellt. Das Gesetz sieht vor, dass der Landesjugendförderplan regelmäßig, mindestens einmal in jeder Wahlperiode, fortzuschreiben ist.
Gern können Sie bei Fragen Kontakt zu Yvonne Hager, Referat Jugendpolitik/Landesjugendhilfeplanung unter der Telefonnummer 0361 – 57 341 1944 oder unter der Mail Yvonne.Hager@tmbjs.thueringen.de aufnehmen.