Jugendarbeit
Jugendarbeit, auch als Jugendpflege oder allgemeine Jugendförderung bezeichnet, beinhaltet die von der Gesellschaft Jugendlichen und Heranwachsenden angebotenen Lern- und Sozialisationshilfen, die außerhalb von Schule und Beruf erfolgen, die Jugendliche unmittelbar ansprechen und von ihnen freiwillig angenommen werden.
Auf der Grundlage der für die Praxis der Sozialpädagogik maßgebenden Methoden, dem Gespräch, der vertiefenden Einzelhilfe, der Gruppenarbeit und der diese Methoden begleitenden Beratung der Mitarbeiter zielt Jugendpflege heute vornehmlich auf Bewusstseins- und Verhaltensbildung ab.
Jugendarbeit ist damit ein Kernelement der Jugendhilfe. Sie wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist einerseits Teil der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen) und andererseits als Teil des Schulprofils innerhalb des Schulentwicklungsprogramms der jeweiligen Schule verortet.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: die außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit ab 16 Jahren können die Jugendleiter/In-Card (Juleica) erwerben. Sie ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber.
Freistellungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
Das Land fördert den Ersatz von Vergütungsausfall, wenn Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit freigestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 35,00 Euro pro Tag für maximal 10 Arbeitstage im Jahr.
Den Antrag stellt die Jugendleiterin/der Jugendleiter selbst bei der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen. Der Antrag sollte innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Freistellung gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung sowie Formulare finden Sie auf der Webseite der GFAW
§ 18a Abs. 8 ThürKJHAG
Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Freistellungsregelung
für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach § 18a Abs. 8 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG)
Förderung der Jugend- und Jugendverbandsarbeit
Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen
Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Kultusministerium, dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen
vom 16. April 2008
Richtlinie örtliche Jugendförderung
Richtlinie vom 17. Dezember 2020
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für geförderte Träger - 2018
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für Jugendämter - 2018
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für geförderte Träger - 2019
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für Jugendämter - 2019
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für geförderte Träger - 2020
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für Jugendämter - 2020
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für geförderte Träger - 2021
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für Jugendämter - 2021
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für geförderte Träger - 2022
- Berichtsbogen ÖJF / Statistik für Jugendämter - 2022
Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Richtlinie vom 18. Juni 2020

Richtlinien und Empfehlungen in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit
Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit
15. März 2004
Aufgaben und Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung im Freistaat Thüringen
20. Juli 1998
GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Umsetzung des Fachkräftegebotes in den über die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" bezuschussten Projekten
Beschluss Landesjugendhilfeausschuss
6. Juni 2012
Fachliche Empfehlungen offene Kinder- und Jugendarbeit
Beschluss Landesjugendhilfeausschuss
3. Juni 2013
Evaluation der Umsetzung des Förderprogramms "Örtliche Jugendförderung"
ORBIT: Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen
August 2016
Stellungnahme TMBJS zum Abschlussbericht "Evaluation Örtliche Jugendförderung 2016"
Juni 2017