Fonds Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1990
Für die Hilfen und Unterstützungsleistungen haben Bund und ostdeutsche Länder zum
1. Juli 2012 einen Fonds in Höhe von 40 Millionen Euro errichtet, an welchem sich Bund und ostdeutsche Länder jeweils zur Hälfte beteiligen und welcher strukturell und rechtlich eine vergleichbare Form hat wie der Fonds für westdeutsche Heimkinder.
Der Fonds ist als ergänzendes Hilfesystem konzipiert, das das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme ergänzen und nicht ersetzen soll. Die Hilfen und Leistungen des Fonds sind freiwillige Leistungen des Bundes und der ostdeutschen Länder. Es handelt sich dabei um entschädigungsähnliche Leistungen, die sich an Betroffene richten, die heute noch an Folgeschäden und Belastungen auf Grund ihres Heimaufenthaltes leiden.
Zu dem Hilfe- und Unterstützungssystem gehören auch die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die zeitgleich mit dem Start des Fonds zum 1. Juli 2012 in allen ostdeutschen Ländern einschließlich Berlin einrichtet worden sind.