Jugendhilfeplanung
für eine bedarfsgerechte Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe
Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden.
Rechtsgrundlagen sind § 80 SGB VIII und § 79 SGB VIII.
Fachberatung Jugendhilfeplanung
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung im TMBJS/Landesjugendamt übernimmt die Aufgabe, die örtlichen öffentlichen und die freien Träger der Jugendhilfe bei der Umsetzung ihrer Planungsverpflichtungen zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere
- die Fachberatung in konkreten Einzelfragen,
- die Unterstützung und Begleitung von Jugendhilfeplanungsprozessen vor Ort,
- die Durchführung von Fortbildungen und Fachveranstaltungen,
- die Vernetzung der Jugendhilfeplanungsfachkräfte in halbjährlichen Arbeitskreisen,
- die Versorgung mit aktuellen Information,
- und die Erstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen
Ansprechpartnerin
Yvonne Hager
Tel.: 0361 57-341 1944
Fachbeiträge und Publikationen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Arbeitshilfe Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung (2018)
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Landesjugendamt: Arbeitshilfe Jugendhilfeplanung (2019)