header-slider
Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen

Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen
Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe und Frühe Hilfen werden im Referat 4 1 bearbeitet. Dazu gehören unter anderem:
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Grundsatzangelegenheiten des Landesjugendamtes
- Geschäftsführung Landesjugendhilfeausschuss
- Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes
- Kinderschutz, Frühe Hilfen
- Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch
- Maßnahmekatalog Kinderschutz
- Kinderschutzdienste
- Ressortübergreifende Zusammenarbeit
- Jugendschutz
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- Jugendschutz in Medien, Jugendfreigabe von Filmen, Videokassetten und Computerspielen
- Medienpädagogik, Jugendinformation
- Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
- Geschlechtsspezifische Jugendhilfe
- Jugendberichterstattung
- Jugendhilfestatistik
- Kooperation Jugendhilfe - Schule
- Jugendstrafrechtspflege
- Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
Das Referat ist außerdem zuständig für die Koordinierung der Haushalts- und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten der Abteilung.
Referatsleiterin ist Christine Kascholke:
Telefon: 0361 57-341 1440
Telefax: 0361 37 98830
Kinder- und Jugendbericht des Landes
Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) ist geregelt, dass die Landesregierung (nach Vorlage des Berichtes der Bundesregierung über die Lage junger Menschen) den Landtag darüber informiert, welche Folgerungen sie für die Jugendhilfe im Lande für erforderlich hält. Zudem hat der Thüringer Landtag die Landesregierung gebeten, über Folgerungen zu beschreiben, die erforderlich sind, um unter anderem eine Eigenständige Jugendpolitik in Thüringen zu etablieren.
Bericht der Landesregierung über die Lebenslagen junger Menschen im Freistaat Thüringen 2019
Kinder- und Jugendberichte des Bundes
Der Kinder- und Jugendbericht wird einmal pro Legislatur von der Bundesregierung herausgegeben. Er wird von einer Expertenkommission erarbeitet und ist mit einer Stellungnahme der Bundesregierung versehen. Der erste Bericht erschien 1965. Die Darstellung gibt einen Überblick über die Lebenslagen und das Alltagshandeln junger Menschen.
Im Folgenden finden Sie die Kinder- und Jugendberichte, sowie Dokumentationen von Veranstaltungen, Vorträgen und anderen Beiträgen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
15. Kinder- und Jugendbericht
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
März 201723. Oktober 2017, Weimar
FORUM Auf der Suche – Jugend zwischen selbst gewählter Entwicklung und gesellschaftlicher ErwartungAls erstes Bundesland wird Thüringen die Schlussfolgerungen aus dem 15. Kinder- und Jugendberichtes nicht nur mit Fachleuten und in der Politik diskutieren. Ganz bewusst werden junge Heranwachsende in den Prozess eingebunden.
Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschreibt das Alter zwischen 12 und 27 Jahren als eine eigenständige und prägende Lebensphase mit besonderen Herausforderungen. Die 575 Seiten umfassende wissenschaftliche Darstellung gibt einen guten Überblick über die Lebenslagen und das Alltagshandeln junger Menschen. Das Forum ermöglicht eine gemeinsame Diskussion zwischen jungen Menschen sowie Expertinnen und Experten über Konsequenzen, die aus dem Kinder- und Jugendbericht gezogen werden sollen. Die Ziele: Einerseits Mitbestimmung für junge Leute konkret und erlebbar machen und andererseits die Perspektive junger Menschen für Fachleute transparent und erfahrbar werden lassen.
20. September 2017, Erfurt
Fachtagung „Jugend ermöglichen- eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe – Ergebnisse und Erkenntnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts“Die Veranstaltung war ein Impuls, um den fachpolitischen Austausch über die Erkenntnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts in Thüringen anzuregen und zu befördern, um Ergebnisse aber auch (Heraus-)Forderungen in und mit den entsprechenden Gremien zu diskutieren. Nach einem einführenden Überblick zu Beginn der Fachtagung werden die Themenkomplexe Digitale Welten, Schulische Ganztagsangebote sowie Geflüchtete junge Menschen in Arbeitsgruppen diskutiert. Dazu standen die Autoren zur Verfügung, die im Rahmen des 15. Kinder- und Jugendberichts die entsprechenden Expertisen erarbeitet haben.
Vortrag - Dr. Lüders: Jugend ermöglichen
Arbeitsgruppe 1 - Prof. Dr. Tillmann: Jung in digitalen Welten
Arbeitsgruppe 2 - Prof. K. Schäfer: Schulische Ganztagsangebote
Arbeitsgruppe 2 - Ludger Pieper: Schulische Ganztagsangebote
Vortrag - Dr. Lüders: Geflüchtete junge Menschen14. Kinder- und Jugendbericht des Bundes
2013Deutsches Jugendinstitut
Forschung über Kinder, Jugendliche und Familien an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis1. Fachveranstaltung am 2. Juli 2013
Dr. Christian Lüders
Der Wandel von Lebenslagen junger MenschenWolfgang Trede
Hilfen zur Erziehung – Wie hat sich der Unterstützungsbedarf für Kinder und ihre Familien geändert?Prof. Dr. Klaus Schäfer
Herausforderungen für die Jugendarbeit2. Fachveranstaltung am 23. September 2013
Ankündigung zur Zweiten Fachveranstaltung zum 14. Kinder- und Jugendbericht
am 23. September 2013 in Erfurt13. Kinder- und Jugendbericht des Bundes
Landtagsbericht zum 13. Kinder- und Jugendbericht
DJI Dr. Christian Lüders
Mehr Chancen für gesundes AufwachsenDJI Gisela Dittrich
Inklusion von Kindern mit Behinderung in die Kinder- und JugendhilfeBerichterstattung der Landesregierung entsprechend § 10 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
Durchführung eines Expertenhearings – Fragen zur Vorbereitung1. Frühe Hilfen
Interdisziplinäre Frühe Hilfen – Angebote und Leistungen
Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz wurde mit Änderung vom 16. Dezember 2008 um eine gesetzliche Regelung zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ ergänzt. Dort heißt es in § 20 Abs. 2:
„Schwangere Frauen, Mütter und Väter sollen frühzeitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Pflege, Bildung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, Risiken für das gesunde Aufwachsen von Kindern soll rechtzeitig begegnet und bei konkreten Gefährdungen des Kindeswohls konsequent durch wirksame frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen für den notwendigen Schutz des Kindes gesorgt werden. Insbesondere sollen die zur Vermeidung von Überforderung und Fehlverhalten sowie zur Bewältigung besonderer Belastungen oder individueller Beeinträchtigungen der Schwangeren und der Personensor-geberechtigten erforderlichen Beratungen und Hilfen, bei Bedarf auch Leistungsträger übergreifend, möglichst frühzeitig und niedrigschwellig angeboten werden.“
Somit wurden in Thüringen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um „Frühe Hilfen“ entwickeln und anbieten zu können. Dennoch stehen die im 13. Kinder- und Jugendbericht aufgeworfenen Problemstellungen auch in Thüringen zur Diskussion.
Im Hearing soll nicht von einem engen Begriff der „Frühen Hilfen“ ausgegangen werden. Mit „Frühen Hilfen“ ist nicht nur der Zeitpunkt der Hilfe kurz vor einer Krisenintervention gemeint, vielmehr sollen in die Diskussion die allgemeinen, aber auch spezifischen aufeinander bezogenen und ergänzenden Angebote und Maßnahmen der Familienbildung, die Erstbesuchskontakte, die Arbeit der Familienhebammen, die Netzwerke, die Fortbildungen der verschiedenen Professionen und andere Modelle und Ansätze einbezogen werden. „Frühe Hilfen“ sollen als lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren verstanden werden. „Frühe Hilfen“ können grundlegende Angebote im Sinne der Gesundheitsförderung (universelle/primäre Prävention) sein; „Frühe Hilfen“ sollen sich aber auch insbesondere an Familien in Problemlagen richten (selektive/sekundäre Prävention) und somit die Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig reduzieren. „Frühe Hilfen“ schließen letztlich auch Maßnahmen ein, die eine Gefährdung des Kindeswohls abwenden. Somit sollen „Frühe Hilfen“ aus Thüringer Sicht einen Drei-klang von Förderung, Bildung und Intervention darstellen.
Deshalb soll im Hearing von Seiten der Experten dargestellt werden:- Welche Angebote werden aus Ihrer Sicht in Umsetzung des § 20 ThürKJHAG von den Thüringer Jugendämtern ggf. auch in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern angeboten?
- Welche Erfahrungen haben Sie bei der Umsetzung von Angeboten der „Frühen Hilfen“ in Thüringen gesammelt?
- Wie müssen Angebote der „Frühen Hilfen“ konzipiert sein, damit sie von Eltern selbständig in Anspruch genommen werden und wie gelingt es, die Eltern über diese Angebote zu informieren?
- Welche Erfahrungen konnten Sie bei der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitssystem und der Eingliederungshilfe in Thüringen sammeln? Wo sehen Sie Schwierigkeiten und Handlungsbedarf?
- Welche Hindernisse und Hürden haben Sie bei der Umsetzung der „Frühen Hilfen“ wahrgenommen? Hierbei soll die Diskussion insbesondere auf die Probleme abzielen, die von der Landesregierung aufgegriffen und beeinflusst werden können.
- Welche Ideen und Schlussfolgerungen wurden im Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ in Bezug auf die Kooperation verschiedener Partner umgesetzt? Welche Erfahrungen eignen sich nach Abschluss des Projektes für die Umsetzung in ganz Thüringen?
- Welche Unterstützungsleistungen erwarten Sie von der Landesregierung bzw. welche Lücken in der Versorgung sehen Sie?
Darüber hinaus sollten die nachfolgenden Empfehlungen bzw. Gesundheitsziele aus dem 13. Kinder- und Jugendbericht in die Diskussion einbezogen werden:
- 23.1.6 Kindheit bis 12 Jahre – Erziehungspartnerschaften, frühe Förderung und Herausforderungen der Gesundheitsförderung mit dem Schuleintritt
- 23.2.4 Netzwerkbildung
- 23.4.1 Frühe Förderung der Entwicklung von Kindern
ExpertenInstitutionAnschriftFachhochschule Nordhausen
Weinberghof 4
99734 NordhausenThüringischer Landkreistag e. V.
Richard-Breslau-Str. 13
99094 ErfurtStadtverwaltung Suhl
JugendamtFriedrich-König-Str. 42
98527 SuhlStadtverwaltung Jena
JugendamtSaalbahnhofstraße 9
07743 JenaLandesverband der Thüringer Kinderärzte
Helios Klinikum ErfurtKlinik für Kinder- und Jugendmedizin
Nordhäuser Straße 74
99089 ErfurtZentrum für Familie und Alleinerziehende Jena
Dornburger Straße 26
07743 JenaFrau Dornaus Bätzel,
Frau Griesner
AWO Landesverband LV Thüringen
Pfeiffersgasse 12
99084 ErfurtStiftung FamilienSinn
Arnstädter Straße 28
99096 ErfurtUniversitätsklinikum Ulm
Kinder- und JugendpsychiatrieSteinhövelstraße 5
89070 Ulm2. Gesundheit
Die Entwicklung von Lebenskompetenzen – Ressourcen, Risiken und Angebote
Die Sachverständigenkommission zum 13. Kinder- und Jugendbericht hat erklärt, dass „die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein Ziel fachlichen Handelns in der Kinder- und Jugendhilfe werden muss“.
Um dieses Ziel zu verinnerlichen und angemessen an seiner Umsetzung arbeiten zu können, muss sich die Kinder- und Jugendhilfe als eigenständiger Akteur im Prozess der Erhaltung und Förderung der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen begreifen und auf der Basis ihrer spezifischen fachlichen, pädagogischen und bildenden Angebote die Anforderungen der Gesundheitsförderung in ihr Tun integrieren.
Maßnahmen der gesundheitsbezogenen Prävention und der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen müssen ganz wesentlich auf die Stärkung der Lebenssouveränität abzielen und dazu beitragen, Risiken zu vermindern und Verwirklichungschancen, Entwicklungs- und Widerstandsressourcen zu fördern. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage nach den Ressourcen, die Kinder und Jugendliche benötigen, um sich aktiv in die Gesellschaft integrieren zu können. In den Empfehlungen zum 13. Kinder- und Jugendbericht wird die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Prozess ausdrücklich betont.
Mit dem Heraring „Die Entwicklung von Lebenskompetenzen – Ressourcen, Risiken und Angebote“ soll ein Beitrag geleistet werden, dieses diffizile Aufgabenfeld für die Kinder- und Jugendhilfe näher zu erschließen.
Deshalb bitte ich die Expertinnen und Experten im Rahmen des Hearings die folgenden Fragen – bezogen auf den eigenen Verantwortungsbereich – zu beantworten:
1. Welche Ressourcen tragen zur gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen bei?
Dabei sollte Bezug genommen werden auf:
- die Ausbildung einer eigenen Identität, Körperwahrnehmung und -erfahrung zur Entwicklung eines achtsamen Körperbezuges unter Berücksichtigung der Geschlechtsspezifik;
- die Sprachentwicklung, Kommunikations- und Konfliktlösekompetenzen zur Förderung eines kommunikativen Weltbezuges;
- die Widerstandsressourcen und den Kohärenzsinn zur Förderung eines reflexiven Bezuges auf das eigene Selbst.
2. Welche Risiken wirken der gelingenden Bewältigung o. g. Entwicklungsaufgaben entgegen?
3. Wie müssen die Angebote inhaltlich strukturiert sein, um eine gelingende Bewältigung von Entwicklungsaufgaben zu fördern (Ressourcen stärken, Risiken abbauen), und zwar sowohl auf der Ebene des Individuums (Widerstandsressourcen)als auch auf der Ebene von Institutionen/Rahmenbedingungen (Befähigungsgerechtigkeit)?
- Wie kann es gelingen, beide Ebenen (Verhalten/Verhältnisse) miteinander zu verknüpfen?
- Wie kann eine sozialraumorientierte Ausrichtung der Angebote erfolgen?
- Wie kann eine Integration in kommunale Netzwerke erfolgen?
- Wie können gelingende Übergänge geschaffen werden (Lebenslaufperspektive)?
- Welchen Einfluss nehmen Medien auf die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben? Wie können diese fördernd eingesetzt werden?
- Welche Rolle spielen Partizipation und Empowerment? Wie können beide Ansätze verstärkt in Angebote integriert werden? (Akteursperspektive)
- Inwieweit berücksichtigen die Angebote die spezifischen Bedürfnisse von behinderten Kindern und Jugendlichen?
4. Wie ist die Jugendhilfe in die Angebote integriert bzw. wie können diese in die Strukturen der Jugendhilfe integriert werden?
5. Welche Hindernisse und Hürden haben Sie bei der Umsetzung der Strategien zur Gesundheitsförderung wahrgenommen? Hierbei soll die Diskussion insbesondere auf die Probleme abzielen, die von der Landesregierung aufgegriffen und beeinflusst werden können.
Zur Erarbeitung Ihrer Stellungnahme bitte ich Sie, die nachfolgenden Empfehlungen bzw. Gesundheitsziele aus dem 13. Kinder- und Jugendbericht einzubeziehen:
• 23.1.1 Gesundheitsförderung als fachlicher Standard
• 23.1.2 Förderung eines achtsamen Körperbezugs
• 23.1.3 Förderung eines kommunikativen Weltbezugs
• 23.1.4 Förderung eines reflexiven Bezugs auf das eigene Selbst.ExpertenInstitutionAnschriftUniversitätsklinikum JenaInstitut für PsychologieLehrstuhl für Entwicklungs-psychologieAm Steiger 3/107743 JenaUniversitätsklinikum JenaInstitut für Psychosoziale Medizin und PsychotherapieStoystraße 307740 JenaAlice-Salomon-Hochschule BerlinAlice-Salomon-Platz 512627 BerlinJugendamt KyffhäuserkreisJohann-Karl-Wezel-Str. 799706 Sondershausen3. Armut
Lebenslage Armut – Entwicklungschancen, gesellschaftliche Inklusion, kommunale Armutsstrategien
Im 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogener Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe die drohende (steigende) Kinderarmut diskutiert.
Kinderarmut ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung in Deutschland. In der Bundesrepublik ist jedes sechste Kind von Armut betroffen, in Thüringen ca. jedes vierte Kind. Daher benötigen Kinder und Jugendliche, welche unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahren ausgesetzt sind, besonderen Unterstützungsbedarf. Es ist davon auszugehen, dass sich eine länger anhaltende Armutsbetroffenheit nachhaltig auf andere Lebensbereiche, wie z. B. Wohnsituation, Bildungschancen oder Freizeitmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, auswirkt. Die Folgen einer länger anhaltenden Armut können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ebenfalls ungünstig beeinflussen.
Ein hohes Risiko tragen in Deutschland vor allem Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit zwei oder mehr Geschwistern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder reagieren auf die Entwicklungsanforderungen mit unterschiedlichen oder problematischen Bewältigungsformen. Dabei sind die erforderlichen Entwicklungs- und Widerstandsressourcen nur ungenügend vorhanden und können unter Umständen nicht hinreichend an junge Menschen weitergeleitet werden. Armut und soziale Benachteiligung sind besonders dann, wenn sie Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund betrifft, in hohem Maße mit gesundheitlichen Belastungen verbunden.
Das SGB VIII legt in seiner Leitnorm in § 1 fest, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Dazu soll Jugendhilfe die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden. Die Jugendhilfe hat zur Umsetzung dieses Rechtes den ausdrücklichen Auftrag sich in alle Politikfelder einzumischen. § 14 ThürKJHAG greift dies auf und konkretisiert den Auftrag der Jugendhilfe:
Jugendhilfe ist „verpflichtet und berechtigt, gegenüber Behörden, anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen dahin gehend zu wirken, dass die Bedingungen für eine positive Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen, bei der familien- und kinder-freundlichen Gestaltung des Gemeinwesens, des öffentlichen und des kulturellen Lebens, der Arbeitswelt und der Umwelt erhalten oder geschaffen werden (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).“Damit die Bedingungen für eine positive Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in allen Lebenslagen erhalten, weiterentwickelt oder neu gestaltet werden können, bedarf es u. a. ausgewählter Strategien zur Bewältigung von Kinderarmut.
Deshalb soll im Hearing von Seiten der Experten aus deren spezifischer Sicht und Erfahrungen dargestellt werden:
- Wo findet gesellschaftliche Segregation statt?
- Welche Angebote hält die Kinder- und Jugendhilfe neben der Schule vor, um Kinderarmut zu begegnen und den Lebenslagenansatz von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen? Wo sehen sie weiteren Handlungsbedarf?
- Welche Angebote und Maßnahmen beinhalten bzw. sollten eine aufeinander abgestimmte, kommunale Strategie zur Bekämpfung der Kinderarmut beinhalten?
- Welche veränderten Prioritätensetzungen/ inhaltliche Umsteuerungen sind angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte bei a) den öffentlichen und b) den freien Trägern der Jugendhilfe erforderlich, um der hier zugrunde liegenden Problematik besser gerecht zu werden?
- Wie muss Sozialberichterstattung mit der Gesundheitsberichtserstattung verknüpft sein, um als Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe – sowie insbesondere auch für die Gesundheitsförderung – einen Beitrag zur Bewältigung von Kinderarmut leisten zu können?
- Wo sehen sie Schnittstellen für eine gelingende Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Gesundheitsämtern, um sich in ihren jeweiligen Strategien und Aufgaben wirkungsvoll zu ergänzen? Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
- Welche Möglichkeiten der gesundheitlichen Entwicklung sollten Kindern und Jugendlichen angeboten werden, wenn in verschiedenen Lebenslagen keine adäquate Versorgung erfolgt?
- Welche regionalen Strategien und Konzepte sind aus Sicht der Träger für Grundsicherung im Zusammenhang mit der Jugendhilfe zum Abbau der Kinderarmut vorhanden? Wie kann Kinderarmut begegnet werden?
TeilnehmerInstitutionAnschriftFachhochschule ErfurtFakultät SozialwesenAltonaer Straße 2599085 ErfurtDeutscher Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V.Johannesstraße 299084 ErfurtFriedrich-Schiller-Universität JenaInstitut für ErziehungswissenschaftLehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische BildungAm Planetarium 407737 JenaLandesverband der Thüringer Tafeln e.V.LandesvertreterinBlankenhainer Tafel Christian-Speck-Str.1299444 BlankenhainThüringer LandkreistagRichard-Breslau-Str. 1399094 ErfurtLandesjugendring Thüringen e.V.Johannesstraße 1999084 ErfurtLIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V.GeschäftsstelleArnstädter Str. 50(Eingang Humboldtstraße)99096 ErfurtFrau Dr. WangLandesverwaltungsamt ThüringenPostfach 224999403 WeimarFrau GillerStadt SaalfeldMarkt 107318 SaalfeldLandesverband der Thüringer KinderärzteHelios Klinikum ErfurtKlinik für Kinder- und JugendmedizinNordhäuser Straße 7499089 Erfurt4. Behinderte
Durchführung eines Expertenhearings – Fragen zur Vorbereitung
Fragen
- Wurden bisher in Ihrem Verband/Institution/Einrichtung Kooperationen zwischen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe entwickelt? Inwiefern ist dabei das Gesundheitssystem einbezogen? An welchen Schnittstellen finden Kooperationen statt und welche Probleme werden in den Kooperationen deutlich?
- Welche Hilfen benötigen Familien mit Kindern mit Behinderung/mit chronischen Krankheiten (bis 12 Jahren) und welche Zugänge brauchen die Familien zu den Systemen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheit, um Teilhabe zu sichern, Überforderungen auszuschließen und die Gesundheit aller zu fördern? Wie könnten alle drei Systeme den Familien und den Heranwachsenden mehr Teilhabe ermöglichen? Welche Rolle kommt speziell der Kinder- und Jugendhilfe dabei zu?
- Was brauchen Jugendliche/junge Erwachsene mit Behinderung, um selbstständig leben und mit ihrer Behinderung/Krankheit umgehen zu können? Welcher Unterstützung der drei Hilfesysteme bedürfen sie, um ihr Wohlbefinden zu sichern und partizipativ Zukunft für sich entwickeln zu können? Welche Rolle kommt dabei speziell der Kinder- und Jugendhilfe zu?
- Wo versagen die vorhandenen Angebote und Strukturen von Behindertenhilfe – Kinder- und Jugendhilfe – Gesundheitssystem in Bezug auf Kooperation an den Schnittstellen und Ermöglichung von mehr Teilhabe der Betroffenen? Wo gibt es dagegen bereits Beispiele von Good Practice?
- Reichen die vorhandenen Maßnahmen der Behindertenhilfe und Gesundheitshilfen aus, damit behinderte Eltern mir Kindern in ihrer Teilhabe unterstützt werden? Wo sehen Sie Handlungsbedarf der Jugendhilfe?
- Welche konkreten Vorschläge haben Sie zur weiteren Verbesserung der Kooperation der drei Systeme, damit integrierte Leistungen und Beratung aus einer Hand möglich werden? Unterscheiden Sie hierbei bitte Vorschläge, die das Land Thüringen beeinflussen kann und Vorschläge für die Ebene des Bundes.
ExpertenInstitutionAnschriftFrau Prof. Dr. Ada SasseThüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für Gemeinsamen UnterrichtNordhäuser Str. 74,Haus 2499089 ErfurtLandratsamt NordhausenFachbereich Jugend/SozialesBehringstraße 399734 NordhausenFrau Ulricke Gelhausen-KolbeckFrau Sibylle HausmannsLandesarbeitsgemeinschaftGemeinsam leben – Gemeinsam lernen Thüringen e.V.BundesarbeitsgemeinschaftGemeinsam leben – GemeinsamLernenAm Schluftergraben 799955 HerbslebenGeschäftsstelle LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V.Arnstädter Str. 50 (Eingang Humboldtstraße)99096 ErfurtInterdisziplinäre Frühförderstelle des Diakonieverbundes Kyffhäuser gGmbHStiftstraße 506567 Bad FrankenhausenBlinden und Sehbehinderten-verband ThüringenNicolaiberg 5a07545 Gera
Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe ist eine Informations-, Kooperations- und Kommunikationsplattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Arbeitshilfe
Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs
einschließlich der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Leistungsgewährung durch den öffentlichen Sozial- oder Jugendhilfeträger