Wirtschaftliche Jugendhilfe
Inhaltliche Beschreibung
In der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Hilfe für die Leistungen der Jugendhilfe geregelt. Außerdem wird geregelt, welche Personen an den Kosten welcher Leistungen und anderer Aufgaben in welcher Form und Höhe beteiligt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- 7. und 8. Kapitel SGB VIII (SGB VIII - KJHG)
Richtlinien, Fachliche Empfehlungen, Arbeitsorientierungen
- Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter des Freistaates Thüringen zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII
- Arbeitsorientierungen des Arbeitskreises "Wirtschaftliche Jugendhilfe" des Landesjugendamtes Thüringen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff SGB VIII
- Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Kostenerstattung gemäß § 89 d SGB VIII
Aufgaben des Landesjugendamtes
- Unterstützung der Jugendämter der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte durch Fachberatung, Fortbildung und Fachservice bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben
- Beratung in schwierigen Einzelfällen
- zuständig für Kostenerstattung als überörtlicher Träger
Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften und Gremien
- Arbeitskreis "Wirtschaftliche Jugendhilfe" der Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte