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In diesem Bereich finden Sie schulorganisatorische Themen. Informationen zu den ► Schularten in Thüringen stehen im Bereich Bildung bereit.
Inhaltliche Beschreibung Die Adoption hat in vielen Kulturen der Welt eine lange Tradition. Sie ist ebenfalls in unserer Gesellschaft eine legitime und anerkannte Form der Familienbildung für kinderlose Ehepaare. Zugleich entspricht es gängiger Praxis, dass auch Ehepaare mit leiblichen Kindern gelegentlich ein weiteres Kind adoptieren. Adoptionsvermittlung ist ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, den dafür zugelassenen freien Trägern sowie den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter gestattet. Die Adoptionsvermittlungsstellen suchen für Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, geeignete Adoptiveltern. Zentraler Gesichts-punkt einer Adoption ist das Wohl des Kindes. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass für ein bestimmtes Kind entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten die Adoptiveltern ausgewählt werden, die diese Bedürfnisse am besten erfüllen können. Auch nach Ausspruch der Adoption durch das Vormundschaftsgericht bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung und Unterstützung für abgebende Eltern, Adoptiveltern und Adoptierte an.
Gesetzliche Grundlagen
Aufgaben des Landesjugendamtes
Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes unterstützt durch Beratung, Bereitstellung von Informationsmaterial und die regelmäßige Durchführung von Fortbildungen die Adoptionsvermittlungsstellen im Freistaat Thüringen
Vormundschaftsrichter, Anwälte, Notare, Mitarbeiter von Ausländerbehörden und Standesämtern, welche mit einer inländischen oder einer Adoption mit Auslandsbezug befasst sind, berät die Zentrale Adoptionsstelle bezüglich Verfahrensabläufen und beantwortet Fragen zu rechtlichen und sozialpädagogischen Aspekten.
Die Zentrale Adoptionsstelle berät, unterstützt und begleitet Adoptierte mit dem Wunsch, etwas über ihre Herkunftsfamilie zu erfahren. Eltern/Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, werden bei der Verarbeitung der Vergangenheitsproblematik unterstützt.
Die Zentrale Adoptionsstelle nimmt Hinweise auf mögliche illegale oder unseriöse Adoptionsvermittlungspraktiken entgegen.
Seit dem 01.01.2002 kann die Zentrale Adoptionsstelle selbst als Auslandsvermittlungsstelle nach dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption tätig werden und hat eine Auffangzuständigkeit für Mitgliedsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens. Die Zentrale Adoptionsstelle nimmt Anträge von in Thüringen lebenden Adoptionsbewerbern auf Adoption eines ausländischen Kindes entgegen und begleitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen inländischen und ausländischen Adoptionsbehörden das Adoptionsverfahren.
Die Zentrale Adoptionsstelle ist Genehmigungsbehörde für