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In diesem Bereich finden Sie schulorganisatorische Themen. Informationen zu den ► Schularten in Thüringen stehen im Bereich Bildung bereit.
Das Land Thüringen unterstützt im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland die Entsendung von Lehrkräften ins Ausland, sogenannter Auslandsdienstlehrkräfte. Als solche kommen grundsätzlich nur Lehrerinnen und Lehrer in Frage, die unbefristet im Schuldienst des Landes Thüringen stehen und bei Erstvermittlung noch nicht das 61. Lebensjahr vollendet haben. Vornehmlich gesucht werden Lehrerinnen und Lehrer mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II für die Fächer Deutsch/moderne Fremdsprachen, möglichst auch mit Erfahrung in Deutsch als Fremdsprache und ein weiteres Fach.
Deutsche Schulen im Ausland
Europäische Schulen
Deutsche Schulen der Bundeswehr
Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.auslandsschulwesen.de
Irgendwo zwischen Singapur und New York, zwischen Moskau und Lima … Ein außergewöhnlicher und interessanter Arbeitsplatz im Ausland für Lehrerinnen und Lehrer
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vermittelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - Lehrkräfte an Deutsche Schulen im Ausland, Europäische Schulen www.eursc.eu/de/European-Schools/locations sowie an herausgehobene ausländische Bildungseinrichtungen weltweit. Der Einsatz erfolgt in der Regel als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK).
Beste Chancen haben Lehrer mit gymnasialer Lehrbefähigung in den Fächerkombinationen Deutsch und moderne Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften / Informatik und mit Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache.
Aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächerkombinationen, Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I sowie Grundschullehrkräfte und Erzieher werden gesucht. In geringem Umfang werden Lehrkräfte aus dem berufsbildenden Bereich (kaufmännische und gewerblich-technische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung und die Fachoberschule vermittelt. Reizt Sie die Herausforderung? Dann bewerben Sie sich!
Unbefristet angestellte Lehrkräfte und Beamte bewerben sich auf dem Dienstweg. Der Dienstherr entscheidet, ob Sie für einen Einsatz im Ausland beurlaubt werden können und ob Sie für einen derartigen Einsatz geeignet sind. Die wichtigsten Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie sich mindesten zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben und Sie bei Erstvermittlung noch nicht das 61. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie im Landesdienst bereits eine Funktion wahrnehmen, besteht die Option der Bewerbung auf eine Funktionsstelle.
Bei Bewährung kann der Eingangsvertrag (drei Jahre) auf sechs Jahre verlängert werden, bei Vermittlung auf eine Funktionsstelle auf acht Jahre.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren, den neuesten finanziellen Regelungen sowie den aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie auf folgender Seite des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/DieZfA/node.html.
Weitere Informationen zum Auslandsschulwesen unter:
www.tmbjs.deCarola.Foerster@tmbjs.thueringen.de Telefon: 0361 57-341 1251
Bewerbungsanschrift:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 2 2 Postfach 900463 99107 Erfurt
Personalbogen für ADLK/Funktionsstellen
Bewerbungsbogen für Schulleiter
Merkblatt für ADLK/Schulleiter
Antrag auf Freistellung Landesprogrammlehrkraft
Antrag auf Freistellung Ortskraft
Merkblatt für die Entsendung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern an Europäische Schulen
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
Schulen mit verstärktem Deutschunterricht an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei, der Türkei, China, Indien sowie Vietnam
Für die Dauer des Auslandseinsatzes stellt das Land Thüringen die Lehrkräfte von ihren Lehrverpflichtungen frei. Das Gehalt wird für die Dauer der Entsendung vom Land Thüringen fortgezahlt. Die Landesprogrammlehrkräfte unterrichten in den Gastländern überwiegend Deutsch bzw. naturwissenschaftliche Fächer. Sie unterrichten in der Regel im Gastland an Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom führen.
Die Bewerbung erfolgt ganzjährig.
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache sowie in geringerem Umfang auch den deutschsprachigen Sachfachunterricht an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei, der Türkei, China, Indien, Korea sowie Vietnam.
Größte Verwendungsmöglichkeiten an Schulen der Gastländer bestehen für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern.
Gleichzeitig wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes, große Flexibilität und Mitarbeit in der Aus- und Fortbildung der einheimischen Lehrkräfte und der Curriculumentwicklung erwartet.
Die Bewerberin/der Bewerber verpflichten sich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache in kürzester Zeit zu erwerben.
Landesprogrammlehrkräfte erteilen in den Einsatzschulen in der Regel Deutschunterricht zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz (DSD II). Die Lehrkräfte sind verpflichtet, wöchentlich bis zu 25 Unterrichtsstunden in deutscher Sprache zu erteilen.
Vermittelt werden Lehrkräfte, die über eine unbefristete Anstellung im Landesschuldienst verfügen. Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortwährung der Leistungen durch den Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit von 3 bis zu 6 Jahren.
Für die Bewerbung ist auf dem Dienstweg der Antrag auf Entsendung in den Auslandsschuldienst bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres zu stellen.
Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, eine ausführliche Begründung der Bewerbung sowie eine aktuelle Beurteilung beizufügen.
Rückfragen zum Einsatz sind unter folgenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen möglich:
0361 57-3411 251 oder 250Carola.Foerster@tmbjs.thueringen.deKerstin.Licht@tmbjs.thueringen.de
Merkblatt für LPLKAntrag auf Freistellung
Lehrkräfte, die noch nicht fest angestellt sind, haben ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, weltweit als sogenannte Bundesprogrammlehrkräfte an deutsche Auslandsschulen vermittelt zu werden. Informationen hierzu erteilt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt.
Ortskräfte sind Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Erziehung und Schulverwaltung. Für eine Tätigkeit als Ortskraft können Sie sich unmittelbar bei der Deutschen Auslandsschule bewerben.
Gleichzeitig senden Sie Ihren Antrag auf Freistellung an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 2 2.
Eine Entsendung als Ortskraft kann über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit erfolgen (GIZ), die im Auftrag der Bundesregierung Lehrkräfte vermittelt. Informationen erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse: www.giz.de
Bewerbungsformular