Ziel der gymnasialen Ausbildung
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorbereitet. Ziel der gymnasialen Ausbildung ist mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife.
Diese allgemeine Bildung beinhaltet einen hohen Grad an theoretischem, praktischem und abstraktem Wissen und die Vermittlung der Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitmethoden. Sie führt zu zielgerichtetem und selbständigem Lernen, zu hoher kommunikativer Kompetenz, eigenständigem und verantwortungsbewusstem Werten.
Dazu gehören
- das Erlernen der Arbeitstechniken der Informationsbeschaffung,
- das selbständige Auffinden, Formulieren und Lösen von Problemen,
- das Einordnen von Informationen in größere Zusammenhänge,
- das Erkennen und Anwenden fachspezifischer und fachübergreifender Methoden,
- die argumentative und abwägende Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Fragestellungen und
- die Formulierung von Werturteilen.
Die Hochschulreife bedeutet
- Wissen und Können sowie die Beherrschung der Arbeitstechniken und –methoden der Wissensaneignung (Lernkompetenzen) und
- eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung mit hoher Sozial- und Selbstkompetenz.
Damit wird die allgemeine Studierfähigkeit erreicht.
Als wesentliche Elemente der Studierfähigkeit werden eine dynamische Arbeitshaltung, eine hohe Belastbarkeit und die Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden angestrebt.
Die Persönlichkeitsbildung ist vor allem auf die Entwicklung des Wollens und auf verantwortungsbewusstes Handeln ausgerichtet.
Das Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5 bis 12
Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung besteht. Dieser Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn es zum Schulhalbjahr der jeweiligen Klassenstufe bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt oder von der abgebenden Schule eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums erhält.
Für Kinder der Grundschule ist der Übertritt nach Klassenstufe 4, für Schülerinnen und Schüler der Regelschule nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 und für Kinder und Jugendliche der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10 möglich.
Für Schülerinnen und Schüler von freien, staatlich nicht anerkannten Schulen ist ein Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.
Am Ende der Klassenstufe 10 müssen sich alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten einem zentralen Leistungsnachweis (Besondere Leistungsfeststellung) unterziehen, der die Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt.
Für Schülerinnen und Schüler, die nach Klassenstufe 10 der Regelschule in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums übertreten, ist die besondere Leistungsfeststellung nicht Bestandteil der Versetzung in die Qualifikationsphase.
Die dreijährige Thüringer Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase in der Klassenstufe 10. Hier sind die Schülerinnen und Schüler noch im Klassenverband zusammen. Die Einführungsphase dient der Vorbereitung der Qualifikationsphase in den Klassenstufen 11 und 12.
In der Qualifikationsphase werden die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in Kursen unterrichtet. Der Unterricht in den Fächern mit erhöhtem und mit grundlegendem Anforderungsniveau sowie im Seminarfach vermittelt die Grundlagen für den Übergang zur Hochschule oder für eine andere berufliche Ausbildung.
Spätestens am Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler verbindlich ihre Fächer für die zweijährige Qualifikationsphase. Bei der Wahl der Fächer können sie im Rahmen der Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen eine persönliche Schwerpunktbildung setzen. Die erzielten Halbjahresergebnisse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht.
Die Broschüre Gymnasiale Oberstufe in Thüringen gibt Ihnen Auskunft über Grundlagen und Zielsetzungen der gymnasialen Oberstufe, Zugangsvoraussetzungen, Strukturen der Oberstufe und weitere Hinweise.
Rechtsgrundlagen
Durchführungsbestimmung zur Thüringer Oberstufe
am Gymnasium, an der Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und Kolleg Verwaltungsvorschrift
Thüringer Schulportal
FAQ-Liste zum Gymnasium
Terminleiste
Möchte ein Kind zum Schuljahr 2021/22 an das Gymnasium übertreten, sind folgende Termine zu beachten:
Informationen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zu Bildungswegen und zum Übertrittsverfahren an das Gymnasium:
bis 29. Januar 2021
Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung, ggf. Anzeige sonderpädagogischen Förderbedarfs:
bis 17. Februar 2021
Übermittlung der Empfehlung an die Eltern:
bis 24. Februar 2021
Anmeldung für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen:
1. bis 6. März 2021
Aufnahmeprüfungen für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen:
12. bis 16. April 2021
Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung:
bis 3. Mai 2021
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Gymnasiale Oberstufe in Thüringen
Spezialgymnasien
Im Freistaat Thüringen gibt es auch Spezialgymnasien und Spezialklassen mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher (Erfurt, Jena, Ilmenau), musikalischer (Weimar, Gera), sportlicher (Erfurt, Jena, Oberhof) und sprachlicher (Schnepfenthal bei Gotha) Ausrichtung. Für diese Gymnasien stehen vor Ort Internate zur Verfügung. Für Kinder mit entsprechenden Begabungen vermitteln die Schulleitungen der Grundschulen auf Wunsch der Eltern Ansprechpartnerinnen und -partner.
Musikgymnasium Schloss Belvedere, Staatliches Spezialgymnasium | 99425 Weimar | Schloß Belvedere 1 |
Salzmannschule Schnepfenthal, Staatliches Spezialgymnasium für Sprachen | 99880 Waltershausen | Klostermühlenweg 2-8 |
Staatliches Gymnasium Oberhof, Spezialschule für Sport mit angegliedertem Regelschulteil | 98559 Oberhof | Am Harzwald 3 |
Staatliches Pierre-de-Coubertin Gymnasium Erfurt, Spezialschule für Sport mit angegliedertem Regelschulteil | 99096 Erfurt | Mozartallee 4 |
Staatliches Sportgymnasium "Joh. Chr. Fr. GutsMuths" Jena, Spezialschule für Sport mit angegliedertem Regelschulteil | 07749 Jena | Wöllnitzer Str. 40 |