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Thüringer Entwicklungsplan Inklusion
Der „Thüringer Entwicklungsplan Inklusion“ ist eines der zentralen Werkzeuge, um im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) das inklusive Schulsystem in Thüringen gezielt weiterzuentwickeln.
2013 legte das für Bildung zuständige Ministerium den ersten „Entwicklungsplan Inklusion. Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) bis 2020“ vor. Er resultierte aus der Maßnahmenrealisierung im Handlungsfeld I des „Thüringer Maßnahmenplan“. Inzwischen ist im Thüringer Schulgesetz die regelmäßige Fortschreibung des „Thüringer Entwicklungsplan Inklusion“ verankert.
Systematik Inklusive Bildung
Fortschreibung 2021-2025
Die Fortschreibung des „Entwicklungsplan Inklusion“ für den Zeitraum 2021 bis 2025 bilanziert den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems auf Landes- und Regionalebene sowie auf lokaler Ebene. Darüber hinaus ist der „Entwicklungsplan Inklusion“ die datenbasierte Arbeitsgrundlage zur Gestaltung nächster Umsetzungsschritte. Dazu weist er Maßnahmen und Handlungsfelder aus, die sich an den vier Schwerpunkten Barrierefreiheit, Kooperationen, Personal und Professionalisierung orientieren. Entlang dieser Schwerpunkte beschreibt Kapitel 2 die bildungspolitischen Schritte von landesweiter Tragweite. Im Kapitel 3 werden der Stand der Inklusion in den einzelnen Gebietskörperschaften dargestellt sowie regionale Entwicklungsziele ausgewiesen.
Die Bestimmungen der UN-BRK schrittweise umzusetzen bedeutet, das Thüringer Schulsystem so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernprozess bestmöglich unterstützt, begleitet und individuell gefördert werden. Angesichts eines breiter werdenden Spektrums individueller Bedürfnisse von Heranwachsenden und einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft, ist und bleibt das eine herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe.
Im deutschlandweiten Vergleich belegt Thüringen mit seiner aktuellen Inklusions- und Förderquote einen Platz im guten Mittelfeld. Dieser Erfolg beruht zum einen auf wichtigen gesetzlichen und strukturellen Weichenstellungen, vor allem aber auf dem Engagement der an Bildung beteiligten Akteure. Die gemeinsamen Bemühungen, ein inklusives Bildungssystem zu gestalten und den gemeinsamen Unterricht in Thüringen weiter zu entwickeln, spiegeln sich auch im „Entwicklungsplan Inklusion“. Die Erarbeitung seiner Fortschreibung verdankt sich einer Vielzahl engagierter Beteiligter. Ihnen gilt der Dank für die aktive Mitarbeit an der Fortschreibung.