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Erwachsenenbildung in Thüringen
Inklusive Erwachsenenbildung
Der zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Koalitionsvertrag vom 20. November 2014 sieht vor, gemeinsam mit den öffentlichen und freien Trägern ein Maßnahmenkonzept zur Steigerung der Inanspruchnahme von Angeboten der Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderung zu entwickeln und schrittweise umzusetzen.
Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen haben sich im Vergleich zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für eine weitere Auslegung des Begriffs Inklusion in Anlehnung an die Definition von Monika Kil ausgesprochen.
Die Definition lautet: „Allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lebensbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen - sollen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.“
Eine durch das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung beauftragte Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit dem zuständigen Fachreferat des TMBJS Leitlinien für eine inklusive Erwachsenenbildung erarbeitet.
Leitlinien für eine inklusive Erwachsenenbildung
Unter dem Begriff Inklusion hat die UN-Behindertenrechtskonvention eine gesellschaftliche und politische Bewusstseinsänderung zum Thema Menschenrechte in Gang gesetzt. Zunehmend greift die Erkenntnis um sich, dass die Forderung nach Teilhabe nicht nur alle Lebensbereiche umfasst, sondern eine konkrete Umsetzung auch zu gesamtgesellschaftlicher Bereicherung führt.
„Bildung für alle“, „Entfaltung individueller Potenziale“ oder „Vielfalt des Lernens“ sind wesentliche Anliegen der Konvention und decken sich mit traditionellen Werten der Erwachsenenbildung. Es liegt daher nahe, ausgehend von den teilnehmerorientierten Möglichkeiten der Erwachsenenbildung konkrete Ziele zu formulieren, welche die Zugänglichkeit der lebensbegleitenden Bildungsangebote in den Blick nehmen.
Daneben gilt es, auch die bewusstseinsbildende Dimension des Inklusionsgedankens aufzugreifen und die Etablierung inklusiver Sichtweisen und Haltungen voranzutreiben. Aus der Perspektive der Bildungsträger ergeben sich hierfür Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der eigenen Institution, aber auch die Chance, darüber hinaus wirksam zu werden.
Innerhalb der eigenen Strukturen wird Inklusion zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisationskultur und erweitert die „sozialen Kompetenzen“ des gesamten Unternehmens. Ein universelles Veranstaltungsmanagement berücksichtigt Inklusionsgesichtspunkte nicht nur bei Ausschreibung und Dokumentation, sondern auch bei Strategie und Planung.
Nach außen wirkt inklusive Erwachsenenbildung zum einen durch Angebote, die das Thema Inklusion direkt inhaltlich aufgreifen und somit Einfluss auf gesamtgesellschaftliche Prozesse nehmen. Zum anderen entfalten inklusive Bildungsträger eine Außenwirkung, indem sie mit der Ausrichtung an Leitlinien wie vorurteilsfreie Begegnung, Austausch und Diversität beispielgebend für andere gesellschaftliche Bereiche sein können.
Die im Folgenden formulierten Leitlinien orientieren sich an den verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit. Dabei muss jedoch im Blick behalten werden, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe darstellt.
Daher stellen die angeführten Leitlinien in der Summe nicht nur eine Herausforderung für die Träger der Erwachsenenbildung dar, sondern letztlich auch für die Entscheidungsträger auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen im privaten und öffentlichen Sektor. Die Leitlinien stecken den Rahmen eines Entwicklungsprozesses ab, der Schritt für Schritt umzusetzen ist.
Die Erwachsenenbildung wird ihren Teil dazu beitragen, dass Inklusion in Haltung, Denken und Handeln den ihr innewohnenden gesellschaftlichen Mehrwert entfaltet.