Erwachsenenbildung in Thüringen
Aufgaben und Inhalte
Erwachsenenbildung in Thüringen dient als vierte Säule des Bildungssystems zugleich der Umsetzung lebensbegleitenden Lernens, welches sich an den konkreten Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
In Thüringen sind 23 Volkshochschulen, drei Heimvolkshochschulen und 13 freie Träger nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und erhalten entsprechend ihrer Leistungen Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt.
Die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung werden durch das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geregelt.
Den Inhalt der Erwachsenenbildung im Übrigen bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen.
Informationen in leichter Sprache
Bildung ist für alle Menschen wichtig.
Egal ob man jung ist
oder schon erwachsen.
Egal ob mit oder ohne Behinderungs-Erfahrung.
Daher ist auch in Thüringen
die Erwachsenen-Bildung ein wichtiges Thema.
Erwachsenen-Bildung ist für alle Personen ab 16 Jahre.
Doch welche Angebote haben die Einrichtungen?
Und welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Diese und weitere Fragen wollen wir Ihnen hier beantworten.
Rechtsgrundlagen in der Erwachsenenbildung
Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz
Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEbVO)
Informationen zu den vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Evaluation und Förderfähigkeit von Einrichtungen der Erwachsenenbildung anerkannten Qualitätsmanagementverfahren
(Stand: November 2020)
Aktuelles
Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Der Freistaat Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen… zur Detailseite
Erwachsenenbildungbericht vorgelegt
Erwachsenenbidlung leistet wichtigen Beitrag für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Demokratie und des Wirtschaftsstandortes Thüringen und bietet wiederkehrende Chancen zur Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. zur Detailseite
Thüringen startet Qualitätsinitiative für Berufsschulen
Holter: „Duale Ausbildung soll wieder attraktiver werden.“ zur Detailseite
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden. Dabei sollen durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Eine Bildungsprämie – Zwei Komponenten
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse
oder Seminare.
Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.
(Quelle: www.bildungspraemie.info/de/201.php)
Bezieher höherer Einkommen können sich über den Thüringer Bildungsscheck unter www.gfaw-thueringen.de informieren.
Die Prämiengutscheine und Spargutscheine können in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden.
Beratungsstellen und Ansprechpartner: www.bildungspraemie.info
Die kostenlose Hotline-Nummer der Bildungsprämie lautet: 0800 2623 000.
Alphabetisierungsmaßnahmen
Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) vom 30. November 2010 ist in § 13 ThürEBG eine Regelung zur Grundversorgung in Bezug auf Alphabetisierungsmaßnahmen in Thüringen aufgenommen worden. Seit dem Jahr 2010 werden durch den Freistaat Thüringen zusätzliche Haushaltsmittel für Alphabetisierungsmaßnahmen im Haushaltsplan eingestellt. Seit 2012 gibt es einen eigenen Haushaltstitel für Alphabetisierung im Haushaltsplan.
Den Großteil des Zuschusses erhält der Thüringer Volkshochschulverband e.V. (TVV), der die Mittel an die Volkshochschulen auszahlt. Sie stellen sicher, dass im Rahmen der Grundversorgung in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung vorhanden sind. Auch Zugewanderte und Flüchtlinge haben Zugang zu den durch den Freistaat geförderten Alphabetisierungskursen, wenn sie nicht an anderen Förderprogrammen wie „Start Deutsch“ und an Alpha-Integrationskursen des BAMF teilnehmen können und bereits Deutsch sprechen.
Mit den finanziellen Mitteln wurden seit 2010 an allen 23 Volkshochschulen (VHS) in Thüringen „VHS Lernzentren Lesen und Schreiben“ eingerichtet. Die Kommunen sind als Träger der VHS mit einem kommunalen Anteil beteiligt, z. B. durch die Bereitstellung von Unterrichtsräumen. Die Fördermittel für Alphabetisierung werden in den VHS Lernzentren im Einzelnen für Honorare der Kursleitenden, für deren Fortbildung, für Öffentlichkeitsarbeit, für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel und für die Koordinierung der Angebote eingesetzt.
Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) vom 14. Dezember 2016 ist in § 14 ThürEBG eine erweiterte Regelung zur Förderung von Alphabetisierungsmaßnahmen in Thüringen aufgenommen worden. Damit haben nun auch neben den 23 Volkshochschulen die anerkannten freien Träger der Erwachsenenbildung einen Auftrag für Alphabetisierungsarbeit erhalten. Sie erhalten einen Anteil der Förderung durch das Land. Ziel ist es, flankierend zu bereits bestehenden Projekten und Strukturen Projekte anzusiedeln, die eine hohe Multiplikation und Wirkung erwarten lassen. Aktuell werden folgende Ansätze verfolgt:
- Sensibilisierung in der Arbeitswelt/ Nutzung des Zugangs zur Arbeitswelt
- Alphabetisierung von zugewanderten Frauen
- Alphabetisierung von Menschen mit Behinderung
Die Vernetzung der verschiedenen Ansätze erfolgt über die Landesorganisation der freien Träger (LOFT).
Alle anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Alphabetisierungsmaßnahmen anbieten, stimmen sich regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, im Rahmen des Thüringer Bündnisses für Alphabetisierung und Grundbildung über ihr Angebot zur Alphabetisierung in Thüringen ab.
Das Thüringer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung wurde anlässlich des Weltalpha-Tages im September 2012 durch die Initiatoren TMBJS (vormals TMBWK) und TVV e.V. ausgerufen. Jede einzelne Person und jede Organisation, die sich für die Ziele des Bündnisses einsetzen möchte, kann Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.Partnerinnen und Partner im Bündnis sind unter anderem die Volkshochschulen, weitere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Bibliotheken, Industrie- und Handelskammer. Die Bündnispartner leisten durch ihr Netzwerk einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe für von funktionalem Analphabetismus betroffene Menschen. Die Netzwerktreffen finden zwei Mal jährlich statt. Ziel dieser Treffen ist es, durch Erfahrungsaustausch neue Ressourcen für eine bedarfsgerechte Alphabetisierung und Grundbildung zu erschließen.
Drei Thüringer Einrichtungen haben im Rahmen des durch das BMBF neu aufgelegten Förderschwerpunktes „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ ab 2012 Projekte durchgeführt.
- Alpha-Quali: Qualifizierung berufspädagogischen Personals zur lebenslagenorientierten, inklusiven Alphabetisierung junger Erwachsener, Laufzeit bis 31.08.2014
- ProJob: Arbeitsplatzbezogene Grundbildung in Südthüringer Unternehmen, Laufzeit bis 31.08.2015
- NOthA: Netzwerk Ostthüringen für Alphabetisierung, Laufzeit bis 30.09.2015
Die 2016 eingeleitete Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung verfolgt das Ziel, den funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen zu verringern und das Grundbildungsniveau zu erhöhen.
In der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung setzt der TVV e.V. das Projekt AlphaKommunal Transfer um.
Der TVV e.V. arbeitet als landesweite Koordinationsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung im Freistaat. Er initiiert und koordiniert den Ausbau von Alphabetisierungsmaßnahmen, vernetzt Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Verbände, organisiert Fortbildungen und führt Fachveranstaltungen durch. Alle zwei Jahre führt der TVV e.V. die Fachtagung „Alphabetisierung und Grundbildung in der Praxis“ durch. Der TVV e.V. arbeitet mit den vom BMBF geförderten Projekten zusammen. Er ist Ansprechpartner für das BMBF im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung.
Koordinationsstelle Alphabetisierung und Grundbildung
Ansprechpartnerin: Steffi Dietrich-Mehnert
Thüringer Volkshochschulverband e.V.
Saalbahnhofstraße 27
07743 Jena
Telefon: +49 3641 53423- 13
Fax: +49 3641 53423-23
Grundbildungs-Hotline

Sie möchten besser lesen, schreiben, rechnen können oder sicherer am Computer bzw. Smartphone werden?
Informationen zu Lernangeboten erhalten Sie bei der Thüringer Grundbildungs-Hotline
0800 89 89 789
Beratungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 – 15:00 Uhr
Angebote:
- kostenfreie telefonische Beratung
- Information zu Lernangeboten wie z. B. Lerncafés, Lernportale, Lernen am Telefon
- Information zu Lernangeboten in ganz Thüringen, wie z. B. Kurse in Volkshochschulen
Film „Besser lesen, schreiben und rechnen in Thüringen"
Video Kurzfassung 6 min
Video Langfassung 13 min
Handreichung für Fachkräfte in Bildung, Beratung und Betreuung
Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH (Hrsg):
Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können,
im Auftrag des Landesverbandesder Volkshochschulen in Thüringen in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,
7. überarbeitete Auflage, Dresden 2019
Die Handreichung wendet sich an alle Fachkräfte in Behörden und Institutionen, die in ihren Arbeitsvollzügen Menschen begegnen, die Schwierigkeiten im Umgang mit der Schriftsprache erkennen lassen.
Inklusive Erwachsenenbildung
Der zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Koalitionsvertrag vom 20. November 2014 sieht vor, gemeinsam mit den öffentlichen und freien Trägern ein Maßnahmenkonzept zur Steigerung der Inanspruchnahme von Angeboten der Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderung zu entwickeln und schrittweise umzusetzen.
Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen haben sich im Vergleich zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für eine weitere Auslegung des Begriffs Inklusion in Anlehnung an die Definition von Monika Kil ausgesprochen.
Die Definition lautet: „Allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lebensbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen - sollen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.“
Eine durch das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung beauftragte Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit dem zuständigen Fachreferat des TMBJS Leitlinien für eine inklusive Erwachsenenbildung erarbeitet.
Leitlinien für eine inklusive Erwachsenenbildung
Unter dem Begriff Inklusion hat die UN-Behindertenrechtskonvention eine gesellschaftliche und politische Bewusstseinsänderung zum Thema Menschenrechte in Gang gesetzt. Zunehmend greift die Erkenntnis um sich, dass die Forderung nach Teilhabe nicht nur alle Lebensbereiche umfasst, sondern eine konkrete Umsetzung auch zu gesamtgesellschaftlicher Bereicherung führt.
„Bildung für alle“, „Entfaltung individueller Potenziale“ oder „Vielfalt des Lernens“ sind wesentliche Anliegen der Konvention und decken sich mit traditionellen Werten der Erwachsenenbildung. Es liegt daher nahe, ausgehend von den teilnehmerorientierten Möglichkeiten der Erwachsenenbildung konkrete Ziele zu formulieren, welche die Zugänglichkeit der lebensbegleitenden Bildungsangebote in den Blick nehmen.
Daneben gilt es, auch die bewusstseinsbildende Dimension des Inklusionsgedankens aufzugreifen und die Etablierung inklusiver Sichtweisen und Haltungen voranzutreiben. Aus der Perspektive der Bildungsträger ergeben sich hierfür Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der eigenen Institution, aber auch die Chance, darüber hinaus wirksam zu werden.
Innerhalb der eigenen Strukturen wird Inklusion zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisationskultur und erweitert die „sozialen Kompetenzen“ des gesamten Unternehmens. Ein universelles Veranstaltungsmanagement berücksichtigt Inklusionsgesichtspunkte nicht nur bei Ausschreibung und Dokumentation, sondern auch bei Strategie und Planung.
Nach außen wirkt inklusive Erwachsenenbildung zum einen durch Angebote, die das Thema Inklusion direkt inhaltlich aufgreifen und somit Einfluss auf gesamtgesellschaftliche Prozesse nehmen. Zum anderen entfalten inklusive Bildungsträger eine Außenwirkung, indem sie mit der Ausrichtung an Leitlinien wie vorurteilsfreie Begegnung, Austausch und Diversität beispielgebend für andere gesellschaftliche Bereiche sein können.
Die im Folgenden formulierten Leitlinien orientieren sich an den verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit. Dabei muss jedoch im Blick behalten werden, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe darstellt.
Daher stellen die angeführten Leitlinien in der Summe nicht nur eine Herausforderung für die Träger der Erwachsenenbildung dar, sondern letztlich auch für die Entscheidungsträger auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen im privaten und öffentlichen Sektor. Die Leitlinien stecken den Rahmen eines Entwicklungsprozesses ab, der Schritt für Schritt umzusetzen ist.
Die Erwachsenenbildung wird ihren Teil dazu beitragen, dass Inklusion in Haltung, Denken und Handeln den ihr innewohnenden gesellschaftlichen Mehrwert entfaltet.