„Ich empfinde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Bestätigung unseres Kurses im vergangenen und im laufenden Schuljahr. Das höchste deutsche Gericht stellt fest, dass Schulschließungen ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Kinder und ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind und dennoch im April 2021 angesichts der damaligen Situation für einen kurzen Zeitraum zu rechtfertigen waren.
Es stellt darüber hinaus fest, dass Schulschließungen u.a. angesichts des Impfangebots an Erwachsene in der Folge immer schwerer zu rechtfertigen sind. Darauf habe ich im laufenden Schuljahr immer wieder hingewiesen, und diese Haltung steht hinter dem Paradigmenwechsel, den ich verfolge: Das Recht der Kinder auf Bildung und der Präsenzunterricht, der Bildung und Entwicklung der Kinder am besten dient, müssen in diesem Schuljahr im Vordergrund stehen. Gleichzeitig setzen wir Pandemieschutzmaßnahmen in den Schulen lageangemessen um.
Die Frage der Abwägung beider Interessen wird uns auch im weiteren Verlauf der nächsten Wochen begleiten, aber die Argumente der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter sind mit Blick auf die Kinder klar. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals die Rechte der Kinder auf schulische Bildung ausdrücklich anerkennt.“